|
Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Kündigung eines Mietvertrags mit Kündigungsverzicht
Ich habe einen Mietvertrag ab 15.2.2012 auf unbestimmte Zeit mit
Verzicht auf kündigung für die Dauer von 1 Jahr. Wann kann ich nun frühestens kündigen und zu wann? Danke zurmühl |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: Kündigung eines Mietvertrags mit Kündigungsverzicht
Zitat:
Kündigung muss spätestens am 3. Werktag des Februar dem Vermieter vorliegen, dann endet der Mietvertrag mit Ablauf des April . |
#3
|
|||
|
|||
AW: Kündigung eines Mietvertrags mit Kündigungsverzicht
danke für die schnelle Antwort! Zurmühl
|
#4
|
|||
|
|||
AW: Kündigung eines Mietvertrags mit Kündigungsverzicht
Wenn Sie aber einen Kündigungsverzicht von einem Jahr vereinbart haben, wie von Ihnen geschrieben, dann können Sie jetzt natürlich noch nicht kündigen. Wann genau hängt davon ab, mit welchen Worten diese Klausel beschrieben ist.
Also bitte diese Klausel Wort für Wort hier einsetzen. |
#5
|
||||
|
||||
AW: Kündigung eines Mietvertrags mit Kündigungsverzicht
Bitte hier im Forum im Thema und nicht auf die E-Mail antworten - diese landen sonst beim Administrator des Forums!
--- Zitat:
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#6
|
|||
|
|||
AW: Kündigung eines Mietvertrags mit Kündigungsverzicht
Und damit hatten Sie einen gültigen Vertrag über mindestens 12 Monate abgeschlossen, den Sie dann bis zum dritten Werktag des März zum 31.05.2013 kündigen können.
Sie können natürlich auch schon vorher kündigen, es ändert aber nichts daran, dass Sie bis Ende Mai die komplette Miete bezahlen müssen. |
#7
|
|||
|
|||
AW: Kündigung eines Mietvertrags mit Kündigungsverzicht
vielen dank auch Ihnen
Zurmühl |
|
Stichworte |
kündigung, kündigungsfrist, kündigungsverzicht, mietvertrag |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Kündigung des Mietvertrags vor Mietantritt wegen Arbeitslosigkeit | Annalena | Kündigung | 2 | 19.10.2012 16:42 |
vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht von 3 Jahren | Sporty | Kündigung | 6 | 31.07.2012 21:47 |
Vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht 12 Monate | Mindblade | Kündigung | 4 | 14.05.2012 10:52 |
Fristlose Kündigung bei Kündigungsverzicht möglich? | nadinew8162 | Kündigung | 3 | 30.01.2012 12:13 |
Ordentliche Kündigung bei Kündigungsverzicht auf 4 Jahre wegen Arbeitwechsel möglich? | chiefneeb | Mietvertrag | 2 | 16.03.2011 14:53 |