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Kündigung eines Mietvertrags mit Kündigungsverzicht

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 18.01.2013, 17:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2013
Beiträge: 3
Standard Kündigung eines Mietvertrags mit Kündigungsverzicht

Ich habe einen Mietvertrag ab 15.2.2012 auf unbestimmte Zeit mit
Verzicht auf kündigung für die Dauer von 1 Jahr.

Wann kann ich nun frühestens kündigen und zu wann?

Danke zurmühl



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  #2  
Alt 19.01.2013, 06:56
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Kündigung eines Mietvertrags mit Kündigungsverzicht

Zitat:
Wann kann ich nun frühestens kündigen und zu wann?
Siehe § 573c BGB - § 573c BGB - Fristen der ordentlichen Kündigung

Kündigung muss spätestens am 3. Werktag des Februar dem Vermieter vorliegen, dann endet der Mietvertrag mit Ablauf des April .
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.01.2013, 11:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Kündigung eines Mietvertrags mit Kündigungsverzicht

danke für die schnelle Antwort! Zurmühl
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 19.01.2013, 18:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung eines Mietvertrags mit Kündigungsverzicht

Wenn Sie aber einen Kündigungsverzicht von einem Jahr vereinbart haben, wie von Ihnen geschrieben, dann können Sie jetzt natürlich noch nicht kündigen. Wann genau hängt davon ab, mit welchen Worten diese Klausel beschrieben ist.

Also bitte diese Klausel Wort für Wort hier einsetzen.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 19.01.2013, 19:38
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kündigung eines Mietvertrags mit Kündigungsverzicht

Bitte hier im Forum im Thema und nicht auf die E-Mail antworten - diese landen sonst beim Administrator des Forums!
---

Zitat:
Zitat von zurmühl
Der genaue Text lautet:
Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 1 -einem - Jahr auf ihr
Recht zur ordentlichen Kündigung des Mv.. Sie ist erstmals zum Ablauf dieses
Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist zulässig, . . .
__________________

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  #6  
Alt 19.01.2013, 19:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung eines Mietvertrags mit Kündigungsverzicht

Und damit hatten Sie einen gültigen Vertrag über mindestens 12 Monate abgeschlossen, den Sie dann bis zum dritten Werktag des März zum 31.05.2013 kündigen können.

Sie können natürlich auch schon vorher kündigen, es ändert aber nichts daran, dass Sie bis Ende Mai die komplette Miete bezahlen müssen.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 19.01.2013, 19:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Kündigung eines Mietvertrags mit Kündigungsverzicht

vielen dank auch Ihnen
Zurmühl
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Stichworte
kündigung, kündigungsfrist, kündigungsverzicht, mietvertrag

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