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Kündigung Mietvertrag nach einem Jahr.....

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 01.07.2011, 14:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2011
Beiträge: 1
Standard Kündigung Mietvertrag nach einem Jahr.....

Hallo,

wir sind vor einem Jahr aus beruflichen Gründen in eine 200 km entfernte
Stadt gezogen.Sowohl uns als auch unserer Vermieterin war an einem langfristigen Mietverhältnis gelegen.
Jetzt- nach einem knappen Jahr -hat uns unsere Vermieterin gekündigt, weil sie jetzt doch lieber wieder selbst in ihrem eigenen Haus wohnen möchte (im Kündigungsschreiben ist kein Grund genannt). Sie wohnt momentan in einem EFH ihres Bruders zur Miete, dass sie uns als Alternative angeboten hat. Nachteil dort ist jedoch, dass die Zimmer komplett anders geschnitten sind und wir einen Großteil unserer neu angeschafften Möbel nicht unterbringen könnten.

Da wir zwei Kinder haben, die ja bereits im letzten Jahr durch den Umzug die Schule wechseln mußten, ist uns natürlich daran gelegen, etwas in der näheren Umgebung zu finden.

Da wir grundsätzlich ein gutes Verhältnis zu unserer Vermieterin haben, möchten wir natürlich versuchen die Sache einvernehmlich zu regeln und grundsätzlich sind wir ja auch bereit, ihrem Wunsch nachzukommen, wenn wir etwas geeignetes für uns gefunden haben. Können wir also eine Fristverlängerung verlangen ?

Außerdem haben wir vor einem Jahr ca. 10.000,- Euro incl.neuer Möbel und Maklerprovision in den Umzug investiert und wir sind eigentlich nicht bereit die kompletten Kosten z.B. für einen Makler alleine zu tragen. Haben wir da eine Chance?

Hoffentlich kann uns jemand weiterhelfen ....

Besten Dank
Sylke



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  #2  
Alt 01.07.2011, 15:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung Mietvertrag nach einem Jahr.....

Sie sollten sich unbedingt bei einem Anwalt für Mietrecht rückversichern, denn meiner Meinung nach besteht hier kein Kündigungsgrund.

Eigenbedarf nach solch kurzer Mietzeit dürfte nicht zutreffen und eine erleichterte Kündigung nach § 573a trifft hier auch nicht zu.

Entweder zum Anwalt vor Ort oder einen Anwalt hier im Forum befragen:
http://www.mietrecht-einfach.de/miet...ng-online.html
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