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Kündigung mit Zustimmung nach Trennung vom Partner

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 08.10.2015, 23:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.10.2015
Beiträge: 2
Standard Kündigung mit Zustimmung nach Trennung vom Partner

Hey,

kurz zu meiner Situation, ich bin vor einem Jahr mit meinem damaligen Partner umgezogen, beide sind als Hauptmieter eingetragen. Nun kam die Trennung, alles verläuft weiterhin loyal und vertrauensvoll. Nun möchte er ausziehen, und ich werde mit Einverständnis der Vermieter das Mietverhältnis am 1.1.2016 fortsetzen, jedoch gab es mit diesen Herrschaften nur Probleme, obwohl ich regelrecht meine Miete zahle. Nun hat mein ehemaliger Partner die Bestätigung der Kündigung erhalten zum 31.12.2015 . Jetzt zu meinem Anliegen. Wie stellt sich das dar, wenn ich spontan zum 1.2.2015 kündigen möchte, mein Mitbewohner bis zum 31.12 noch Hauptmieter ist, er jedoch die Kündigungsbestätigung erhalten hat und ich der Änderung ab 1.1. alleinige Hauptmieterin zu sein zugestimmt habe. Wie beläuft sich das mit einer Kündigung innerhalb der letzten Monate des Jahres, in denen wir beide noch Hauptmieter sind? Kann ich allein für mich z.b. am 30.11. kündigen? Gelten zu jedem Zeitpunkt die drei Monate? Man beachte, ich übernehme den alten Mietvertrag weiterhin.
Sehr kompliziert, aber vielleicht versteht jemand meine Situation und kann mir mit einer Antwort helfen. :-)



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  #2  
Alt 09.10.2015, 16:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigungsfrage

Ab dem 01.01. ist der Partner raus aus dem Vertrag. Ab diesem Datum hat er nichts mehr zu "melden". Bis dahin ist aber eine Kündigung, die am 31.01. wirken soll von beiden Mietern zu unterschreiben/übergeben. Und zwar bis zum dritten Werktag des Novembers spätestens.
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  #3  
Alt 09.10.2015, 16:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.10.2015
Beiträge: 2
Standard AW: Kündigungsfrage

Danke für die Antwort, ich kann also jederzeit regelrecht kündigen, auch wenn ich alleinige Mietern ab 1.1 bin. Nur bis 31.12 brauche ich die Unterschrift meines noch Mietmieters!?
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Antwort

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Stichworte
auszug, hauptmieter, kündigung, kündigungsfrist, trennung

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