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Kündigung nach 2 Monaten Mietdauer

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 24.01.2013, 13:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.01.2013
Beiträge: 2
Standard Kündigung nach 2 Monaten Mietdauer

Guten Tag,

ich bewohne seit dem 01.12.2012 eine Wohnung und möchte diese jetzt kündigen, da die Fenster undicht sind, kalte Luft aus den Steckdosen zieht und der Vermieter unter mir leider laute Musik bis morgens um 05.00 Uhr super findet.
Meine Frage ist nun ob es in diesem Fall, obwohl noch keine schriftliche Aufforderung, diese Mängel abzustellen, an die Vermieterin eingegangen ist, eine Möglichkeit gibt, die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten verkürzen zu können.



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  #2  
Alt 24.01.2013, 16:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung nach 2 Monaten Mietdauer

Zitat:
die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten verkürzen zu können.
Nein! Ob dies auch bei einer vorherigen Aufforderung zur Abstellung des Mangels an den Vermieters zutrifft, sollte ein Anwalt für Mietrecht wissen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 24.01.2013, 18:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.01.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Kündigung nach 2 Monaten Mietdauer

Vielen Dank, werde ich dann prüfen lassen.
Aufforderung ist heute Morgen raus.

MfG
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 25.01.2013, 17:00
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Kündigung nach 2 Monaten Mietdauer

Zitat:
Meine Frage ist nun ob es in diesem Fall, obwohl noch keine schriftliche Aufforderung, diese Mängel abzustellen, an die Vermieterin eingegangen ist, eine Möglichkeit gibt, die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten verkürzen zu können.
Mit Zitat antworten
Ja, das wäre möglich, wenn Sie einen Grund für eine fristlose (außerordentliche) Kündigung hätten.
Eine Abmahnung an den Vermieter ist erforderlich.

Schauen Sie sich mal die §§ 543 und 569 BGB an.
Mietrecht Gesetz aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch
Mit Zitat antworten
Antwort

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Stichworte
außerordentliche kündigung, fristlose kündigung, kündigung, ordentliche kündigung


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