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Kündigung nach Trennung

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 06.11.2012, 14:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2012
Beiträge: 3
Frage Kündigung nach Trennung

Hallo,

ich bin neu hier und auch noch nie in einem Forum gewesen. Ich bitte also um Entschuldigung, wenn ich die Spielregeln noch nicht ganz beherrsche.


Nun aber zu meiner Frage:
Seit Kurzem habe ich eine Wohnung an ein Ehepaar vermietet. Beide haben den Mietvertrag unterschrieben. Sowohl die Kaution als auch die Monatsmiete wird von der Grundsicherung (Sozialhilfe) der Frau beglichen.
Der Ehemann wurde kurz nach dem Einzug inhaftiert. Seine Frau hat sich nun entschlossen, sich von ihm zu trennen und hat die Wohnung fristgerecht gekünigt.
Ist ihre Kündigung rechtskräftig oder muss sie zusammen mit ihrem Mann kündigen?



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  #2  
Alt 06.11.2012, 15:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung nach Trennung

Wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben, dann muss die Kündigung auch von beiden unterschrieben werden. Eine Inhaftierung eines Mieters verhindert ja nicht die Beibringung der benötigten Unterschrift.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 06.11.2012, 18:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Kündigung nach Trennung

Zitat:
Ist ihre Kündigung rechtskräftig oder muss sie zusammen mit ihrem Mann kündigen?
Die Kündigung müssen alle Personen der Partei Mieter erklären.

Eine Teilkündigung nur einer Person ist folglich unwirksam.

Hier ist das unter "Erklärungsberechtigte" noch mal erklärt

Kündigung im Mietrecht
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 07.11.2012, 15:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2012
Beiträge: 3
Daumen hoch AW: Kündigung nach Trennung

Viele Dank für die schnelle und fachkundige Antwort!

SUPER!!!
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Stichworte
ehegatten, kündigung

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