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Kündigung nicht erhalten

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 15.03.2013, 17:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.03.2013
Beiträge: 4
Standard Kündigung trotz Einschreiben nicht erhalten, was tun?

Hallo zusammen,

ich habe am 30.01.2013 meine Wohnung zum 30.04. per Einschreiben gekündigt. Vor kurzem habe ich mit meinem Vermieter gesprochen, welcher mir mitteilte, dass bei ihm keine Kündigung eingegangen sei. Als ich das prüfte, stellte sich heraus, dass das Schreiben nicht zugestellte werden konnte, 2 Wochen bei der Post lagerte und er es nicht abholte. Üblicherweise wird einem das Schreiben dann zurückgeschickt, welches aber nie bei mir ankam. Was mache ich jetzt am besten, um nicht 3 Monate 2 Wohnungen zu bezahlen?
Ich hatte folgende Überlegungen:

- Habe ich wirklich das nachsehen, wenn die Post das Einschreiben nicht zustellen kann und ich nichtmal mitbekomme, dass es nicht angekommen ist (erst durch Zufall 6 Wochen später)?

- Selber einen Nachmieter stellen um vorzeitig aus dem Vertrag rauskommen.
Bei meinem Einzug war das noch möglich, mitlerweile hat der Vermieter einen Makler beauftragt, welcher sich um diese Angelegenheiten kümmert. Dieser hat auch letzten Freitag Fotos von der Wohnung gemacht, allerdings steht die Wohnung immernoch nicht im Internet... Entsprechend mache ich mir keine große Hoffnung, dass zum 1.4. ein Nachmieter gefunden wird. Selber einen suchen ist auch schwierig, da die wenigsten bereit sind die Maklergebühr zu zahlen, woran wohl kein Weg vorbei führt und mir auf Nachfrage nichtmal der neue Preis genannt wird.

- Einen Untermieter für 3 Monate suchen.
Da der Vermieter mitspielen muss, welcher sich mit nichts befassen möchte, was nicht im Vertrag steht, scheidet das wohl aus.

Vielen, vielen Dank!



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Geändert von sadffsd (15.03.2013 um 17:29 Uhr)
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  #2  
Alt 16.03.2013, 08:48
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Kündigung nicht erhalten

Zitat:
Als ich das prüfte, stellte sich heraus, dass das Schreiben nicht zugestellte werden konnte,...
Warum konnte es nicht zugestellt werden?
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  #3  
Alt 16.03.2013, 16:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.03.2013
Beiträge: 4
Standard AW: Kündigung nicht erhalten

Ich denke, dass er nicht anzutreffen war. Bei DHL steht: "Die Sendung konnte nicht zugestellt werden und wird an den Absender zurückgesandt."
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  #4  
Alt 16.03.2013, 16:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung nicht erhalten

Das dürfte wohl daran gelegen haben, dass das falsche Einschreiben gewählt wurde. Für einseitige Willenserklärungen, wie z.B. Kündigungen, ist das Einwurfeinschreiben die bevorzugte Wahl. Hier bestätigt der Postbote mit seiner Unterschrift, dass das Einschreiben in den Geschäftsbereich des Empfängers gelangt ist.

Beim Übergabeeinschreiben und Einschreiben mit Rückschein ist die Sache erst dann gelaufen, wenn der Empfänger die Unterschrift geleistet hat. Ist der in Urlaub oder anderweitig verhindert, ist der Kündigungstermin versäumt.
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  #5  
Alt 16.03.2013, 18:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.03.2013
Beiträge: 4
Standard AW: Kündigung nicht erhalten

Danke Regenmacher, den Fehler macht man wohl nur ein einziges Mal im Leben. Was würdest du mir empfehlen, um meinen wirtschaftlichen Schaden minimal zu halten?
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  #6  
Alt 16.03.2013, 19:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung nicht erhalten

Außer beten, dass sich sehr schnell ein Nachmieter finden lässt ist da nichts zu machen.
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  #7  
Alt 17.03.2013, 01:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.03.2013
Beiträge: 4
Standard AW: Kündigung nicht erhalten

Ich habs befürchtet, danke!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 17.03.2013, 18:49
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Kündigung nicht erhalten

In Fällen, in denen man ganz sicher gehen möchte, dass ein Schreiben einem Empfänger zugestellt ist, gäbe es eigentlich nur den Boten, der man auch selbst sein kann - aber mit einem Zeugen, der den Inhalt des Schreibens kennt - und dann genügt der Einwurf in den Briefkasten.

Die weiter Möglichkeit ist die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher. Kostet nicht viel mehr als ein Einschreiben mit Rückschein.

Einwurfeinschreiben wurden auch schon durch Gerichtsurteil als nicht zugestellt angesehen, weil ein Richter glaubte, dass der Zusteller dies in einen falschen Briefkasten werfen könnte.
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Stichworte
einschreiben, einwurfeinschreiben, kündigung, makler, nachmieter, untermieter


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