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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Kündigung trotz befristetem Vertrag
Hallo,
ich habe zum 01.02.2013 ein Mietvertrag abgeschlossen in diesem Vertrag steht drin ich kann frühestens zum 31.01.2014 kündigen mit 3 monatiger Monatsfrist. Jetzt habe ich eine feuchte Wand und Schimmel in einem Raum. Die Vermieter kümmern sich schon seit 4 Wochen drum, dass das Dach neu gemacht werden soll. Bis jetzt ohne Erfolg. Da die Wohnung sehr feucht riecht und ich mich nicht mehr wohlfühle und auch Angst um meine Gesundheit habe werde ich zum 01.10.2013 ausziehen. Weil die Vermieter zwar die Ursache beheben aber über den Schimmel drüber streichen wollen. Habe schon eine neue Wohnung. Zur Zeit suche ich einen Nachmieter, damit sind meine Vermieter einverstanden. Besteht die Möglichkeit, dass ich vor dem 01.02.2013 aus dem Vertrag komme? Wenn ich nicht mehr da wohne müsste ich nur die Kaltmiete zahlen oder? Vielen Danke |
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#2
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AW: Kündigung trotz befristeten Vertrag
Zitat:
Miete und Nebenkosten sind vollständig bis zum Ende des Mietverhältnisses zu zahlen. |
#3
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AW: Kündigung trotz befristeten Vertrag
Also ist es nicht möglich ohne Nachmieter vor dem 31.01.2013 aus dem Vertrag zu kommen?
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#4
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AW: Kündigung trotz befristeten Vertrag
Aus meiner Sicht nicht.
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#5
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AW: Kündigung trotz befristeten Vertrag
Einen Nachmieter für eine schimmelige Wohnung zu finden stelle ich mir nicht leicht vor.
Ich sehe vorab nur eine direkte Möglichkeit dem Vermieter auf die Sprünge zu helfen, wenn sofort bzw. ab dem Tag der Mangelmeldung die Miete gemindert wird. Dazu § 536 BGB. (§ 536 BGB - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln) Um einen Kündigungsgrund zu haben bedarf es, wegen einer Gesundheitsgefährdung, einer amtsärztlichen Bestätigung. |
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Stichworte |
dach, gesundheit, gesundheitsgefährdung, kaltmiete, kündigung, kündigungsfrist, nachmieter, schimmel |
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