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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Kündigung und Forderungen des Vermieters
Hallo,
ich habe ein rechtliches Problem und dachte, bevor ich einen Anwalt konsultiere, poste ich es erstmal hier und schaue mal, was mir hier dazu gesagt werden kann. Ich habe vor einiger Zeit meinen Mietvertrag fristgerecht gekündigt. In der Mietwohnung kam es vermehrt zu Feuchtigkeitsbildung in den Ecken und daraus resultierend auch Schimmel. Dies wurde dem Vermieter mitgeteilt, dieser sagte dann, es würde zu wenig gelüftet. Da wir allerdings ausreichend lüften und die Lüftfrequenz nach dieser Aussage zusätzlich noch erhöht haben, die Feuchtigkeitsbildung trotzdem nicht zurück ging (vor allen Dingen im Winter) haben wir uns dazu entschieden, den Mietvertrag zu kündigen. Die Kündigung erreichte den Vermieter fristgerecht, dann kam ein Schreiben zurück, in dem wir mit Unterschrift Folgendes bestätigen sollen: "1. Beendigung des Mietverhältnisses zum 31.07.2013 2. Sie werden die gemieteten Räume wieder in den Ursprungszustand versetzen, dass heißt, Streichen sämtlicher tapezierter Wände im Wohnungsbereich in weißer Binderfarbe sowie, falls notwendig, Tapezieren durch Schimmelbildung, etc. beschädigter Flächen. Die vom Schimmel befallenen Wandpartien sind von Ihnen mit entsprechenden Mitteln vor zu behandeln." Abgesehen von der doch recht kryptischen Formulierung sehe ich kein Fehlverhalten unsererseits, sehe als keine Grundlage dafür, dass ich Tapezierarbeiten ausführe. Zudem frage ich mich, ob die fristgerechte Kündigung unsererseits auch rechtskräftig ist, wenn ich dies nicht schriftlich bestätige, da ja der Vermieter auch auf die Kündigung reagiert hat. Wie ist weiter zu verfahren? Nicht drauf reagieren und dann eventuelle Einzüge der Kaution und daraus resultierenden Rechtsstreit riskieren? Darauf reagieren aber einzelne Forderungen ausdrücklich ablehnen? Ich hoffe, dass mir in dieser Angelegenheit weitergeholfen werden kann. Danke schonmal im Voraus für mögliche Antworten, Erfahrungen, Berichte... |
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#2
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AW: Kündigung, Forderungen des Vermieters
Zitat:
Da es einige wichtige Entscheidungen des BGH zu diesem Thema gab, sollten Sie sich hier informieren: Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen - Schönheitsreparaturen - FOCUS Online - Nachrichten |
#3
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AW: Kündigung und Forderungen des Vermieters
Habt ihr den Vermieter im Vorhinein (also vor der Kündigung) denn auch schriftlich über die Feuchtigkeitsbildung in der Wohnung informiert oder gibt es dafür Zeugen?
Da dies ja der Grund des auszuges ist und anscheinend nicht euer Verschulden ist, kann und darf der Vermieter nicht von euch verlangen die Kosten für diese "Schönheitsreparaturen" auferlegen. Der Vermieter ist dazu verpflichtet die Wohnräume wohngerecht zu erhalten. Das heißt beim Auftreten von Schimmel und Feuchtigkeit ist es Sache des Vermieters dies wieder in Stand zu setzen. Zitat:
Der o.g. Artikel dürfte euch weiterhelfen Lieben Gruß, Weinkenner |
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Stichworte |
forderung, kaution, kündigung, lüften, mietrecht, schimmel, schönheitsreparaturen, streichen, tapete |
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