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Kündigung und Nebenkosten bei Einliegerwohnung

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 09.06.2013, 00:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.06.2013
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Kündigung und Nebenkosten bei Einliegerwohnung

Liebe Community,

wir wohnen nun seit 2 Jahren zur Miete bei einem älteren Vermieter. Nun haben wir großen Ärger mit ihm, dazu komme ich aber später. Hier erst mal die Fakten:


wir haben in unserem Mietvertrag keine Nebenkosten aufgelistet.
Es handelt sich um so einen fertigen Vertrag, den man im Handel kaufen kann. Man muss hier dann natürlich alles entsprechend ausfüllen. Damals meinte er nur, er hätte keine Ahnung wie hoch die Kosten jeweiligen Kosten sind. Er vermerkte: Kaltmiete 410,- Euro zzgl. Licht im Hausflur 5,- Euro, zzgl. Stellplatz 10,- Euro = Warmmiete 425,- Euro


er hat noch nie eine Nebenkostenabrechnung erstellt
Er kommt andauernd, sobald er eine RG bekommt, zu uns um das Geld einzutreiben. Daraufhin haben wir mit ihm mündlich vereinbart, dass wir monatlich 475,- Euro bezahlen und er damit Kaltwasser/ Abwasser und Müllgebühren verrechnen soll. Schriftlich ist das jedoch nicht festgehalten


die Mietzahlungen erfolgten stets bar
da er direkt über uns wohnt (Zweifamilienhaus), wurde das immer so geregelt.


Verstopftes Klo/ Kostenübernahme
Schon 2 mal war unser Klo verstopft, sodass jemand kommen musste und mit so nem Gerät reinigen musste. Beim letzten Mal fragten wir nach, warum das immer so verstopft, da meinte der Arbeiter, dass in den letzten 40 Jahren keine Rohre gewechselt wurden und deswegen Ablagerungen seien. Es wäre also nicht zwangsläufig unser Verschulden. Trotzdem weigert sich der Vermieter etwas zu zahlen, weil es ja "unser Rohr" wäre.


Heizkostenrechnung
Im Dezember kam er an mit einer Heizkostenrechnung in Höhe von 1500,- Euro für den Zeitraum 01.05.11 - 30.04.12. Die Rechnung ist direkt von der Firma erstellt worden. Er verlangte mal wieder alles sofort. Da wir sehr knapp bei Kasse sind (ich war eigentlich in Elternzeit, unser Kind ist 2 geworden), konnten wir die bis jetzt nicht begleichen. Jetzt hat er uns "fristgerecht", ohne Angabe von Gründen, zum 31.08.13 gekündigt. Sollten wir die Wohnung nicht so verlassen wie angenommen, will er eine Firma kommen lassen, die die Wohnung renoviert und uns das alles in Rechnung stellen. Zudem hat er unser Kabel aus der Satellitenschüssel, die auf seinem Balkon steht, ausgesteckt, da wir die Heizungsrechnung nicht beglichen haben.


Nun meine Frage: ist das alles so rechtens? Darf der einfach mit Rechnungen ankommen und sie sofort einfordern? Darf er den Fernseh ausstöpseln? Und darf er uns kündigen wegen einer Heizungsrechnung?

Wir reissen uns echt den, Entschuldigung, "Hintern" auf, mein Partner schafft in Schicht, auch samstags. Ich selbst habe nun mein Kind abgegeben und arbeite auch 4 Tage die Woche jeweils 8 Stunden. Ich habe mich schon für zusätzliche Aushilfsjobs beworben, die ich an den zwei Tagen, an denen ich nicht arbeite, vormittags ausüben möchte. Zudem haben wir noch das kleine Kind, das gar nicht versteht, dass es jetzt so "abgeschoben" wird. Das ist natürlich sehr belastend für unsere Familie.


Der Auslöser für die Kündigung war folgender:
Wir haben den Heizungsableser, als der die Heizung "wartete", gefragt, ob die Rechnung stimmt, weil 1500,- Euro ja schon sehr viel Geld sind. Ich kenn mich da aber auch nicht so aus, wir sind ja noch jung. Der meinte dann angeblich beim Vermieter, dass wir uns beklagt hätten, dass wir hier zu teuer hausen. Daraufhin forderte der Vermieter die sofortige Begleichung. Am gleichen Tag erhielten wir noch eine handschriftliche Kündigung ohne Angabe von Gründen und seit dem macht er uns das Leben schwer. Jetzt meint er, dass wir ihn belogen hätten, weil wir nicht sagten, dass wir nicht verheiratet sind. Dabei haben wir nie etwas gesagt, ob wir es sind oder nicht. An der Klingel stehen zwei Nachnamen. Zudem redet er abends lautstark in seinem Garten mit seinen Besuchern über das Thema und meint, dass er sich nicht veräppeln lassen würde und wir ihm Geld schulden würden. Und wir würden damit bei keinem Vermieter durchkommen. "Bestimmt packen sie die Koffer und machen es wo anders genauso" hab ich ihn vorhin reden gehört. Ich finde es sehr schlimm und belastend, in welches Licht wir hier gezogen werden. Das ist echt eine Frechheit und sehr beleidigend dazu.

Ich hoffe ich finde hier etwas Rat und eine kleine Aufklärung zu meinen Rechten als Mieter in diesem Fall. Überall lese ich was von Fristen usw, aber ich hab ja nicht mal die Nebenkostenabrechnung? Und noch nie eine bekommen? Kann der einfach so mit einer RG ankommen und sie sofort von uns fordern und uns kündigen, wenn wir nicht mal gerade 1500 Euro gespart haben?

Danke für eure/ Ihre Antworten



Mir fällt gerade ein, dass er die Kabel von der Satellitenschüssel, die ja auf seinem Balkon steht, durch unser Wohnzimmerfenster und die Schlafzimmerbalkontür geführt hat. Der gesamte Winter waren die Fenster gekippt, ich habe sie so gut wie möglich mit Klebeband zugemacht und die Rollos dementsprechend runter gemacht. Ist er nicht auch verpflichtet, das ordnungsgemäß zu machen? Dieser Zustand war allerdings noch nicht während der besagten Heizperiode.

ABER: durch die Rollladenkästen zieht es extrem. Dadurch musste ich in dem Winter viel heizen, da das Kind ja gerade zwischen 10 Monaten und 1 Jahr zu dem Zeitpunkt war. Da kann man es nicht so kalt lassen in der Wohnung. Man muss das Baby ja auch baden oder wickeln, das geht nicht bei 10 Grad, auf jeden Fall nicht auf Dauer.



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Geändert von anonym253 (09.06.2013 um 00:15 Uhr)
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  #2  
Alt 09.06.2013, 08:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung und Nebenkosten bei Einliegerwohnung

Den einzigen Rat, den ich gebe ist der: Suchen Sie sich eine neue Wohnung, aber diese bei einem Vermieter, der Ahnung hat vom Vermieten.

In Ihrem Mietvertrag sind so viele Fehler, die Ihr Vermieter sicherlich aus Unwissenheit gemacht hat, da hilft wirklich nur der ganz schnelle Auszug.

Da Sie mit dem Vermieter zusammen unter einem Dach wohnen, kann er Ihnen ohne Angabe von Gründen die Wohnung kündigen. Die Kündigungsfrist verlängert sich dann aber um 3 auf 6 Monate.

Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung

Das Thema Nebenkosten sollten Sie dann bitte gemeinsam mit dem örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht klären. Das ist wirklich zu umfangreich, um in einem Forum behandelt zu werden.
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  #3  
Alt 30.06.2013, 14:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.06.2013
Beiträge: 4
Standard AW: Kündigung und Nebenkosten bei Einliegerwohnung

Hier schließe ich mich Regenmacher an. Ihr solltet definitiv den örtlichen Mieterbund oder besser einen anwalt zu Rate ziehen. Der Mietvertrag ist aus meiner Sicht kompletter Schwachsinn. Lasst ihn prüfen.

Zum Thema "verstopftes Klo":

Die Kosten für die beseitigung des Problems muss der Vermieter tragen, solange es nicht euer Verschulden ist. Prüft euren Mietvertrag ob eine Kleinreparaturklausel eingebaut ist.

Zitat:
Einzelrechnung:

In dem besagten Mietvertrag muss der Vermieter – sofern diese Klausel eingebaut ist – einen Wert angeben, bis zu welchem der Mieter für die Reparatur zahlen muss. Der Spielraum für den Vermieter ist aber auch in diesem Bereich stark begrenzt, die maximal zulässige Obergrenze betrifft nämlich 75 bis 100 Euro pro Rechnung (die Rechtssprechung verändert sich hier stetig).

Jahressumme:

Doch auch die Anzahl der Kleinrechnungen, die von dem Mieter beglichen werden müssen, wurde in der Rechtsprechung beschränkt. Dem Mieter dürfen für Kleinreparaturen pro Jahr maximal 250 Euro oder 8% seiner Jahresmiete verrechnet werden (sollten die 8% geringer weniger sein als 250 Euro). Im Mietvertrag ist zudem nur die Klausel zulässig, dass der Mieter die Bezahlung für Kleinreparaturen übernehmen muss, eine selbständige Reparatur oder die Auftragserteilung an die jeweiligen Handwerker kann vom Mieter hingegen nicht verlangt werden.
Artikel: Reparaturen in Mietwohnungen | Was muss der Mieter bezahlen?

Unter der Überschrift "Welche Raparaturen müssen ausgeführt werden?" findet ihr die Antwort, dass der Vermieter die Kosten für die Reparatur zahlen muss!

Lieben Gruß und viel Erfolg,

Weinkenner
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