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Kündigung - und weiter in der Wohnung bleiben

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 10.02.2012, 11:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.02.2012
Beiträge: 2
Standard Kündigung - und weiter in der Wohnung bleiben

Hallo

A (Mieter) hat B (Vermieter) gekündigt, weil A mit dem Lebenspartner zusammen ziehen wollte. Die Beziehung ist kurzfristig in die Brüche gegangen. A kann so schnell keine neue Wohnung finden, möchte noch 1, 2 Monate in der alten Wohnung bleiben (eine unbefristete Wiederaufnahme des Mietvertrages möchte A aus verschiedenen Gründen nicht).

B ist mit dieser Regelung einverstanden, möchte hierüber etwas Schriftliches von A.

Frage:

Was soll A hier schreiben? "Wie besprochen möchte ich noch ein bis zwei in der Wohnung verbleiben ..." ?

Soll sich A diese Regelung vom Vermieter bestätigen lassen?

Sieht A es richtig, dass auf diese Weise eine Sonderregelung über die verlängerte Nutzung des Wohnraumes getroffen wird und kein neuer Mietvertrag zustande kommt, der wiederum mit 3-Monatsfrist gekündigt werden muss (weil - länger als Ende März soll es nämlich auf keinen Fall sein).

Vielen Dank für Tipps

Helena



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  #2  
Alt 10.02.2012, 11:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung - und weiter in der Wohnung bleiben

Was hier zwischen den Parteien ausgehandelt wird, sollte natürlich nur in Schriftform geschehen. Wenn der Vermieter so kulant ist und auch kürzere Fristen als die 3 Monate akzeptiert,dann gut für Sie.

Aber so vage Angaben 1 bis 2 Monate dürfte beim Vermieter nicht auf Begeisterung stoßen. Ich denke, dass der VM auch eine gewisse Zeit zur Planung und Suche nach einem Nachmieter benötigt.
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  #3  
Alt 11.02.2012, 08:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Kündigung - und weiter in der Wohnung bleiben

Zitat:
Sieht A es richtig, dass auf diese Weise eine Sonderregelung über die verlängerte Nutzung des Wohnraumes getroffen wird und kein neuer Mietvertrag zustande kommt
Dann sollte in dieser Regelung/Vereinbarung auch nichts von "verlängert" und "Mietvertrag" stehen.

Schlicht und ergreifen z. B.:

A und B vereinbaren folgendes:

A darf die Wohnung von B bis maximal zum 31.03.2012 gegen Zahlung von XXX € nutzen. Diese Vereinbarung ist zum Ende eines jeden Monats seitens A kündbar.
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Stichworte
kündigung, kündigungsfrist, sonderkündigung

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