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Kündigung Untermietsvertrag

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 30.03.2008, 17:35
Esk Esk ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.03.2008
Beiträge: 2
Standard Kündigung Untermietsvertrag

Hallo,

ich wohne seit 3 Jahren in einer WG welche zu anfang von 3 Parteien gemietet wurde und in der der Vater einer Partei der Hauptmieter war an den Miete, Nebenkosten etc zu entrichten war. Zur Wohnsituation allgemein ist zu sagen, dass jede Partei ein eigenes Zimmer hat, wir aber auch ein Wohnzimmer und Gästezimmer für gemeinsames Zusammensitzen etc haben.

Nach 2 Jahren sind 2 Parteien gleichzeitig ausgezogen und ich habe den Mietvertrag übernommen. Dabei wurde mit dem Vermieter wiederrum vereinbart dass ich als Mieter diese Wohnung weiterhin als WG führen kann und somit untervermieten darf.

Das Ganze lief nun 1 Jahr völlig in Ordnung. Ich hatte 2 neue Mitbewohner bei welchen ich keinerlei Probleme mit Miete oder ähnlichem hatte. Dazu sei zu sagen dass einer der beiden vorbestraft ist und nach wie vor Bewährung hat (ja ich weiss auch nicht was mich geritten hat, ihn hier einziehen zu lassen, aber wie gesagt es lief 1 Jahr wirklich super).

Nun zog zum 01.03.08 einer meiner Mitbewohner aus und ich fragte den anderen ob er nicht jemanden kennt der ein Zimmer sucht, da ich bei sowas eigtl immer bessere Erfahrungen gemacht habe.

Lange Rede kurzer Sinn: mein Mitbewohner kannte jemanden der ein Zimmer sucht. Nach und nach kam nun raus dass dieser ein "alter Bekannter" ist, sprich mit dem jungen Mann hat er damals den ganzen Bockmist verzapft der ihnen dann die Gefängnisstrafe eingebracht hat.

Etwa eine Woche lief das ganze ok, aber dann ging hier wirklich der Spass los:

->laute Musik, die manchmal erst nach mehrmaliger Aufforderung leiser gemacht wird
->fremde Leute in meiner Wohnung bei denen ich den Verdacht habe dass sie nicht wirklich "nüchtern" sind (bezieht sich hier nicht auf Alkohol, eher auf härtere Sachen)
->kein geregelter Tagesablauf, tagsüber schlafen, nachts laut im Wohnzimmer Musik hören
->die beiden Mitbewohner belegen das Gemeinschaftswohnzimmer, dort ist die Tür immer geschlossen (nicht abgeschlossen).
->Einer ihrer Freunde schläft nunmehr seit 4 Wochen in unserem Gästezimmer ohne dass ich Miete oder ähnliches gesehen hätte (geduscht, gekocht etc wird von dem natürlich auch)
->Schlafen im Wohnzimmer während mir fast die Küche abbrennt weil man einen Topf auf dem Herd vergisst. Die Situation wurde durch meinen Freund gerettet der zu dem Zeitpunkt anwesend war und es bemerkt hat. Hätte auch anders laufen können, da mein Freund hier nicht wohnt sondern mich lediglich besucht hat.


Ich hatte die beiden dann auch bereits zu einem Gespräch gebeten in dem ich klar gestellt habe dass ich so ein Verhalten hier nicht dulde. Sei es laute Feierei zu nachtschlafener Zeit, sein es Drogensachen was auch immer. Ich habe dabei unmissvertändlich klargemacht, dass das hier nicht geht.

Mittlerweile scheinen sie das Gespräch vergessen zu haben, da solche Vorkommnisse wieder aufgetreten sind.

Nun reicht es mir wirklich und ich möchte die beiden so schnell es geht loswerden.
Ich habe mit beiden einen Untermietsvertrag abgeschlossen. Mitbewohner A zahlte mir bisher immer bar und eigtl auch pünktlich. Für Mitbewohner B zahlt das Arbeitsamt.
Eigtl müsste ich lt dem Untermietsvertrag (vorgedrucktes Formular) eine Frist von 3 Monaten einhalten. Ich habe aber die Befürchtung dass meine Nerven bis dahin gänzlich blank liegen, da ich mich mittlerweile in meiner eigenen Wohnung unsicher fühle und jeden Tag aufs neue Angst habe dass irgendwas daheim vorfällt während ich zur Arbeit bin. Diesen Zustand halte ich nicht noch 3 Monate durch

Gibt es unter solchen Umständen die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung durch den Mieter bzw wenn dies nicht der Fall ist, wie kann ich in der Kündigung stichhaltig begründen warum ich möchte dass die beiden ausziehen?


Entschuldigt den unendlich langen Text, ich wollte die Situation nur so umfassend wie möglich darstellen.

Für Hilfe wäre ich mehr als dankbar

Gruß Esk



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  #2  
Alt 30.03.2008, 21:10
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Esk,

vielen Dank für deine Frage und ausführliche Schilderung der Problematik.
Hast du dir diesen Artikel bei uns mal durchgelesen?

Die fristlose Kündigung durch den Vermieter

Dabei sind sicherlich die folgenden Punkte für dich interessant und auch relevant:

Zweckentfremdung der Wohnung (Der Freund der sich bei Euch eingenistet hat)
und Störung des Hausfriedens.

Also ich denke, dass eine fristlose Kündigung in Betracht käme, bitte dich aber dich da noch einmal an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt für Mietrecht zu wenden.
Mit Glück kannst du hier eine kostenlose Auskunft erhalten.

Ich hoffe, dass ich ein wenig helfen konnte und drücke dir die Daumen, dass du nicht mehr 3 Monate warten musst. Falls doch, so beachte hierbei bitte die Einhaltung der Kündigungsfrist - Ausschlag gibt der dritte Werktag des Monats - sonst vertreicht wieder ein Monat!


Liebe Grüße, Mietrecht-Einfach!
__________________

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  #3  
Alt 30.03.2008, 21:44
Esk Esk ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.03.2008
Beiträge: 2
Standard

Danke für die schnelle Antwort.

Ja ich hatte den Artikel zu dem Thema gelesen, war aber unsicher inwieweit ich die Störung des Hausfriedens nachweisen muss und ob das hier auch so angesehen wird. Ich persönlich sehe das zu 100% gegeben, nur ist die Frage ob das im "Härtefall" so durchkäme.

Nochmals danke Ich hab wieder ein Stück weit Hoffnung

Gruß Esk
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  #4  
Alt 31.03.2008, 13:33
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Halllo Esk,

das freut mich. Aber wie gesagt. Es handelt sich bei uns um keine professionelle Beratung, aber bei der Auslegung der Grundsätze des Mietrecht sehe ich dich auf jeden Fall auf dem richtigen und vor allem erfolgreichen Wege.

Viel Glück noch einmal
__________________

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