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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Kündigung vom Vermieter, neues Mietrecht?
Hallo,
meine Eltern möchten so schnell wie möglich in Ihre eigene Wohnung ziehen. Sie haben die Information erhalten dass die Kündigungsfrist gegenüber ihrem Mieter nach neuem Mietrecht seit diesem Jahr 1 Jahr betrage. Stimmt das und gilt das überhaupt für sie wenn der Mietvertrag ja schon vorher abgeschlossen wurde? Ich finde im Internet leider überhaupt nichts zu diesem neuen Mietrecht. Liebe Grüße, darkaro Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von darkaro (18.08.2009 um 20:26 Uhr) |
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#2
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AW: Kündigung vom Vermieter, neues Mietrecht?
Hallo darkaro,
so wie ich sehe, geht es um die Anmeldung von Eigenbedarf einschließlich der Eigenbedarfskündigung. Generell gilt: Sollte im Altvertrag keine Regelung zu den Kündigungsfristen enthalten sein, dann treten hier auch die Kündigungsfristen aus der Mietrechtsreform vom 1. September 2001 in Kraft. Das bedeutet eine maximale Kündigungsfrist von neun Monaten bei einer Mietdauer von mindestens 8 Jahren. Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Mietrecht Einfach
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