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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Kündigung wegen Eigenbedarf
Hallo,
ich hoffe jemand kann uns helfen... Wir wohnen seit 4,5 Jahren in einer Mietwohnung und wurden wegen Eigenbedarf gekündigt. Der Vermieter wohnt mit im Haus, es ist ein 2 Fam. mit zusätzlicher Einliegerwohnung. zwar nur 1,5 Zimmer mit Kochecke und Bad, aber eben Wohnraum (ob nun offizieller Wohnraum kann ich keine Angabe machen) - diese bewohnt ein Sohn, bereits als wir eingezogen waren. Beim Einzug hieß es, auf jeden Fall Langzeitmieter wollten sie haben... Wir bewohnen eine 4 Zimmerwohnung unterm Dach, die wir mit unseren Kindern bewohnen. Wir haben uns im Ort gut eingelebt, fühlen uns wohl. Kinder haben ihre Freunde, Kindergarten und Schule möchten wir nicht wechseln. Auch unsere beiden Arbeitsstellen sind in unmittelbarer Nähe. Wir haben auch nur ein Auto, dh. ich erreiche meine Arbeitsstelle zu Fuss. Nun kam die Kündigung, 3 Monate Frist... wegen Eigenbedarf, der Sohn hat selber ein Kind, welches seit kurzer Zeit bei ihm ist und sein Zimmer bei den Großeltern hat...sich aber in beiden Wohnungen aufhält. DerHauptgrund ist eben, das Vater und Kind zusammen wohnen... Wir finden in so kurzer Zeit keine bezahlbare Wohnung, hier im Ort schon gar nicht...weg möchten wir hier auch nicht!!! Was können wir nun machen? Widerspruch einlegen, haben wir ein recht auf Verlängerung? Muss in der Kündigung daraufhin gewiesen werden, das wir recht auf Widerspruch haben? Das hat er nicht angegeben...sonst aber mit § um sich geworfen. Ich hoffe jemand kann uns helfen... |
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#2
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AW: Kündigung wegen Eigenbedarf
Eigenbedarf ist ein sehr umfangreiches Thema.
Rechtsberatung darf hier sowieso nicht stattfinden, daher empfehle ich Ihnen sich zuerst über den Begriff "Eigenbedarf" im Netz zu informieren. Möglicherweise schauen Sie sich mal hier unter mietrechtslexikon.de oder hier zum Thema Eigenbedarf: > Eigenbedarf |
#3
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AW: Kündigung wegen Eigenbedarf
Danke für den Link.
Ich habe mich soweit schon durchs Netz gewühlt, aber so wirklich weitergekommen bin ich nicht. Bislang sind wir nicht im Mieterschutz- jetzt müssen wir wohl eintreten, da wir ein sehr gutes Verhältnis hatten, ein sehr freundschaftliches...nun ist das schlagartig vorbei. Wir sind nur ziemlich verzweifelt und wissen nicht weiter...eine neue Wohnung zu finden, nahezu unmöglich |
#4
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AW: Kündigung wegen Eigenbedarf
So leid, wie es mir tut, aber Eigenbedarf ist ein legitimes Mittel für den Vermieter zu kündigen. Ich hoffe, Sie finden durch rechtliche Beratung noch ein "Schlupfloch" oder können ggf. eine Härtefallregelung in Anspruch nehmen, welche jedoch mehr auf fristlose Kündigungen Anwendung finden kann!
Mietrecht Einfach
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Stichworte |
eigenbedarf, kündigung |
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