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Kündigung wegen Eigenbedarf

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 11.03.2015, 12:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.03.2015
Ort: Bonn
Beiträge: 1
Standard Kündigung wegen Eigenbedarf

Hallo, mein Name ist Yvonne.

Ich bin neu hier, also entschuldige ich mich erst mal fals es schon mal genauso einfall wie meinen gegeben hat und es hier beraten wurde. Auc für Rechtschreibfehler entschuldigen ich mich :-).


Nun zu meinem Problem.

Letztes Jahr hatte einmal wegen der Umstellung von Hartz 4 zu Bafög und einmal wegen eines Massivenbandscheibenvorfalls probleme meine Miete zuzahlen. Ich habe mit meinem Verieter Mündlich (Ich weiß, war falsch) ausgemacht, das ich es in kleinen Raten zurükzahle. Ich habe bereits 160 € von 840 zurück gezahlt.
Und im September 2014 sagte er mir Mündlich das er mich wegen Eigenbedarf Kündigen muss, dies hat er am 14.10.2014 zum 31.01.2015 auch schrieftlich getan. Diese Kündigung ist nicht Rechtskräftig, dies habe ich schon selbst herraus gefunden, da er nur Eigenbedarf geschrieben hat, nicht aber wieso er ihn Braucht.
Darauf habe ich ihn hingewiesen und es kam eine Neue Kündigung, am 02.02.2015 für den 30.04.2015. Damit war ich auch zunächst einverstanden. Wir hatten zudem (Leider nur Mündlich) gesagt, dass ich (weil es in meiner Momentanen Situation Schwierig ist eine Wohnung zufinden.) ein bisschen mehr Zeit habe, eine Wohnung zufinden.
So nun hat (Wiedereinmal, dank des Job Centers) der Übergang von Bafög auf Hartz 4 nicht geklappt, ich konnte die Miete vom Letzten und diesem Monat erst am 9.03.15 Überweisen, leider aber weil das Geld nicht ausreicht, keine weitere Rate. (Ich habe letztes Jahr meinen Realschulabschluss nachgeholt) Leider habe ich noch keinen neuen Job gefunden. Ich habe Hartz 4 und einen Minijob. Das weiß er aber.


Mir wurden verschiedene Tipps gegeben von Freunden.
Und zwar, er hätte damals im Mietvertrag festhalten müssen, dass es sein kann, dass er mich wegen Eigenbedarf Kündigen muss, irgendwann mal. Und deswegen kann er mich jetzt normalerweiße nicht wegen Eigenbearf Kündigen. Stimmt dass?

Dann sagte man mir dass er mich auch weil ich Arbeitslos bin Nicht kündigen kann, weil man so nur sehr sehr Schwer eine Wohnung findet. Stimmt dass?

Meine Frage ist, könnt ihr mir vielleicht sagen welche Gesetzte hier zutreffen, für einen Wiederspruch gegen die Kündigung?
Was für Mittel hab ich sonst noch.

Zur Geschichte:

Er ist Türke, hat 4 Kinder und eine Frau und anfang jedes Jahr kommen seine Eltern aus der Türkei und wohnen ein paar monate bei ihm. Sie wohnen in einer 50 m² Wohnung. Er wohnt im Erdgeschoss.

Zwischen uns Wohnt eine alte Türkin, sie wollte urschprünglich ausziehen, da sie in die Türkei zurück wolle. Nun will sie doch nicht. Aber da sie seid über 35 Jahren dort drinnen wohnt, hat sie eine Kündigungsfrist von 9 Monaten.

Unterm Dach Wohne ich, meine Wohnung ist 42 m² groß und ich wohne Allein.

Diese alte Dame, kommt meist abends nach Haus, dann werden Türen geknallt, sie macht totalen Krach (Egal um welche Uhrzeit), manchmal saugt sie auch noch abends um 23 Uhr oder später. Der Fernseher wird so laut wie möglich gedreht, auf Türkisch, oder Sie Telefoniert auf Türkisch. Dabei Spricht sie nicht wie jeder normale Mensch, in Zimmerlautstärke, sondern Brüllt ins Telefon.

Vorhin habe ich drausen mit einem meiner Wohnungskater auf einen Freund gewartet (Er ist 16 Jahre und ich arbeite im Tierheim und habe die Möglichkeit ein normalen Checkup für 35 € machen zulassen, nur um es zu erklären, beim TA selbst bezahle ich dann ungefähr 150 - 200 €), da machte er das Fenster auf und wollte reden. Ich habe im Ruhigen ton gesagt, dass ich noch nichts habe, aber suche. Das hab ich ihm in den Letzten zwei Wochen, jede Woche gesagt. (Er fängt mich vor seiner Wohnungstüre ab oder ruft abends noch sehr spät an um zu frage wie der stand ist.) Ich wollte noch hinzufügen dass ich mich sobald sich was ergibt, sofort bei ihm Melde!!! (Auch dies sage ich ihm jede woche) aber nach dem ersten Satz, fing er an los zubrüllen, von wegen er hätte keinen Respekt mehr vor mir (weil ich Männliche Freunde habe, die mich auch schon mal besuchen kommen), und das mein ,,Männerbesuch" (Sagte er) die Türen zuknallen würde (Was nicht stimmt). Ich würde mich nicht an abmachungen halten. Und solle übergangsweise doch zu Freunden oder meiner Mutter ziehen (Sie wohnt in Siegen, wie er weiß und wir hier in Bonn). Und ich darf hier nicht mehr Wohnen. Ende April muss ich raus sein. Das einziege was ich noch sagte ist (Im ruhigen ton) Es läuft ab jetzt nur noch Schriftlich und ich werde zu einem Anwalt gehen. Ab da habe ich meine Ohren auf durchzug gestellt und ihn Ignoriert, obwohl er weiterhin die Nachbarschaft zusammen gebrüllt hat!

Ich weiß das er mich nicht auf die Straße setzten kann/darf. Ich will auch ausziehen, aber trotzdem will ich ihm einen Denkzettel verpassen, was kann ich tun?

Ich hoffe ihr versteht mein Durcheinander, bin gerade voll neben der Kappe!!!


Vielen Dank im Vorraus

MfG
Yvonne S.



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  #2  
Alt 16.03.2015, 10:52
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kündigung wegen Eigenbedarf

Hallo Yvonne.

Einmal zu Ihren Fragen:
Zitat:
Er hätte damals im Mietvertrag festhalten müssen, dass es sein kann, dass er mich wegen Eigenbedarf Kündigen muss, irgendwann mal. Und deswegen kann er mich jetzt normalerweiße nicht wegen Eigenbearf Kündigen. Stimmt dass?
Das ist quatsch. Ein möglicher Eigenbedarf muss nicht im Vorfeld im Mietvertrag "angemeldet" werden.

Zitat:
Dann sagte man mir dass er mich auch weil ich Arbeitslos bin nicht kündigen kann, weil man so nur sehr sehr Schwer eine Wohnung findet. Stimmt dass?
Auch das ist falsch. Es gibt Härtefallregelungen, aber die Arbeitslosigkeit ist keine Begründung hierfür.
Es ist sogar so, dass einige Vermieter dies begrüßen, da die Miete relativ sicher von den Ämtern kommt.

Zitat:
Meine Frage ist, könnt ihr mir vielleicht sagen welche Gesetzte hier zutreffen, für einen Widerspruch gegen die Kündigung? Was für Mittel hab ich sonst noch.
Eine gesetzliche Grundlage wäre hier zu finden:
§ 574 BGB - Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung - Mietrecht

Ich verstehe nur nicht, wieso Sie dem Vermieter einen Denkzettel verpassen wollen. So wie ich das sehe, hätte der Vermieter Ihnen möglicherweise schon fristlos wegen Mietschulden kündigen können.
Fristlose Kündigung durch den Vermieter - neues Mietrecht einfach erklärt

Sie sollten daher bestrebt sein das Verhältnis zu Ihrem Vermieter nicht durch "Denkzettel-Gedanken" zu trüben. Sonst lässt der sich vielleicht auch noch was einfallen... nur ein Rat von mir.


Viel Erfolg, Mietrecht Einfach
__________________

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  #3  
Alt 15.05.2015, 16:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2015
Beiträge: 8
Standard AW: Kündigung wegen Eigenbedarf

Eine Kündigung ist in dem Fall rechtens und sollte von Ihnen akzeptiert werden - das ist leider so.
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Antwort

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Stichworte
eigenbedarf, eigenbedarfskündigung, kündigung, mietschulden


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