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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Kündigung wegen Eigenbedarf
Vielleicht kennt sich hier jemand aus und kann helfen. Seit Juni 2018 bewohnten wir zuerst eine Wohnung, ab Januar 2021 wurde dann das ganze Haus von uns gemietet. Seit März 2022 bewohnen meine Schwiegereltern das untere Geschoss. Beide schon älter. Nun kündigte uns der Vermieter den Mietvertrag wegen Eigenbedarf. Dazu sein Sohn ist 28 und bewohnte bisher das elterliche Heim. Begründung der Sohn und dessen Lebensgefährtin bekommen Nachwuchs.
Meine Frage ist nun, hätte mein Vermieter den Eigenbedarf seines Sohnes nicht schon vor 4 Jahren, oder letztes Jahr zum Zeitpunkt des erweiterten Vertrages, sowie zum Einzug meiner Schwiegereltern wissen müssen. Lohnt es sich einen anwaltlichen Rat einzuholen sowie Widerspruch einzulegen. Für einen jeglichen Rat wäre ich sehr dankbar. |
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#2
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AW: Kündigung wegen Eigenbedarf
Falls der Vermieter schon letztes Jahr von dem Eigenbedarf wusste könnte die Kündigung rechtsmissbräuchlich sein. Aber das kann man nicht einfach so behaupten. Dazu braucht es schon konkrete Gründe, wegen denen man annehmen muss, der Vermieter wusste da schon, dass der Sohn Nachwuchs bekommt und mehr Platz braucht.
Es kommt dann aber noch auf die genauere Bedründung an, die in der Kündigung steht, also auch, ob sie plausibel ist. Deshalb ergibt es durchaus Sinn, die Kündigung von einem Anwalt prüfen zu lassen. Wenn der Eigenbedarf aber tatsächlich besteht und die Begründung plausibel ist, wird man sich nicht dagegen wehren können, allenfalls das Vertragsende etwas hinaus schieben. |
#3
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AW: Kündigung wegen Eigenbedarf
Danke für die Antwort, gestern erfuhren wir von einem nahen verwandten des Vermieters, das er vor neun Jahren schon mal einen Mieter im selben von uns jetzt bewohnten Haus, wegen Eigenbedarf zwecks seines Sohnes gekündigt hat. Letztendlich wurden dann Büroräume in das Wohnhaus verlegt und sein Sohn bewohnte zu keinem Zeitpunkt dieses Wohnhaus.
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#4
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AW: Kündigung wegen Eigenbedarf
Das hilft dir nur nicht weiter, denn es könnte theoretisch sein, dass jetzt wirklich Eigenbedarf besteht. Am besten, die Kündigung schaut sich ein Anwalt mal an.
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#5
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AW: Kündigung wegen Eigenbedarf
Am Montag ist ein Termin beim Anwalt vereinbart.
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Stichworte |
eigenbedarfskündigung |
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