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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Kündigung wegen Hausfriedensbruch?
Hallo,
wir betreuen zu zweit in einem gemeindlichem Haus Kinder in Kindertagespflege (nicht gewerblich). Das Jugendamt hat diese Räumlichkeiten als Hauptmieter von der Gemeinde gemietet und an uns weitervermietet. Alle Nebenabsprachen sollen wir, die Untermieter, aber mit der Gemeinde als Eigentümer und Vermieter treffen. Diese Absprachen klappen aber überhaupt nicht mit der Gemeinde. Unter anderem sieht es so aus: Die Gemeinde hat mehrere Schlüssel, die auf unsere Eingangstüre passen, an uns unbekannte Personen weitergegeben, da diese die Garage des Hauses mitnutzen dürfen, auf die dieser Schlüssel auch passt. Ist dies bereits der Tatbestand von Hausfriedensbruch, der uns zur fristlosen Kündigung berechtigen würde? Dazu kommt, dass uns das Jugendamt diesen Untermietvertrag vorgelegt hat, den wir zu zweit unterschreiben mussten. Uns wurde nicht gesagt, dass wir dann auch nur gemeinsam wieder aus dem MV rauskommen. Es steht aber bei jedem von uns genau der Betrag drin, den wir anteilig monatlich zahlen. Kann dies rechtlich als Einzelmietvertrag gelten, so dass einer von uns auch einzeln kündigen könnte? Zudem haben wir eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr bis zum September des laufenden Jahres! Ist dies zulässig? Die Gemeinde lässt auch Mängel nicht beheben, obwohl wir seit fast 2 Jahren darauf hinweisen und auch der GUV die Mängelbeseitigung angeordnet hat. Welche Möglichkeiten haben wir hier, jeder für sich aus dem Mietvertrag zu kommen? Danke euch ganz, ganz herzlich für eure Antworten, da uns diese Geschichte inzwischen sehr im Magen liegt! LG rainbow |
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#2
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AW: Kündigung wegen Hausfriedensbruch?
Zitat:
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#3
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AW: Kündigung wegen Hausfriedensbruch?
Hallo Regenmacher,
vielen Dank für Ihre Antwort! Wir üben kein Gewerbe aus, also dürfte es keine Gewerbemietvertrag sein, der Begriff taucht jedenfalls nicht auf. Die Einschränkung auf Kinderbetreuung dürfte mit der Sondernutzung des (staatlich geförderten) Gebäudes zu tun haben. Die Kündigungsfrist müsste also auf jeden Fall die einer normalen Mietwohnung sein = 3 Monate, oder nicht? GUV bedeutet Gemeindlicher Unfallverband, also wir haben seit fast 2 Jahren Sicherheitsmängel im Haus, die ein Mitarbeiter des GUV inzwischen bestätigt hat, aber die Gemeinde hat die Mängel immer noch nicht alle behoben. Auch wenn es tatsächlich so ist, dass man aus einem gemeinsamen Mietvertrag nur gemeinsam wieder rauskommt, werde ich auf jeden Fall versuchen, eher rauszukommen, wenn schon ein Jugendamt uns eine unzulässige Kündigungsfrist vorsetzt. Auch erklärte das Jugendamt uns gegenüber den Mietvertrag "zur Formsache" und wies uns wie gesagt mit keinem Wort darauf hin, dass wir beide daran gebunden sind. Viele Grüße, rainbow |
#4
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AW: Kündigung wegen Hausfriedensbruch?
PS an Regenmacher:
GUV bedeutet genau Gemeindliche Unfallversicherung, GuVV bedeutet Gemeindlicher Unfallversicherungsverband. Grüße, rainbow |
#5
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AW: Kündigung wegen Hausfriedensbruch?
Zitat:
Darum, wie ist dieser Vertrag bezeichnet. |
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