Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Kündigung wegen Untermieter (Freundin)

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 21.10.2014, 17:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2014
Beiträge: 2
Standard Kündigung wegen Untermieter (Freundin)

Hallo,

ich habe folgende Situation

Ich bin mit meiner Freundin vor einem Jahr in eine zwei-Zimmer-Wohnung gezogen. Die damalige Hausverwaltung teilte uns mit, dass es nicht notwendig sei, meine Freundin in den Mietvertrag mit aufzunehmen, weshalb nur ich den Mietvertrag unterschrieb.

Vor kurzem wechselte die Hausverwaltung. Die neue HV stellte fest, dass am Klingelschild zwei Namen waren (und im Vertrag natürlich nicht) und schickte mir ein Schreiben mit der Androhung der Kündigung des Mietvertrages, falls ich dem nicht genehmigten Untermieter nicht kündige. Natürlich wissen die nicht, dass es sich bei dem "Untermieter" um meine Freundin handelt (die ich natürlich nicht rauswerfen werde). Da die von der HV aber gerade im Urlaub sind und mir erst in zwei Wochen antworten, wollte ich jetzt schon mal wissen, ob eine Kündigung des Mietvertrages aus oben genanntem Grund rechtens wäre.

Ich weiß auf jeden Fall, dass wenn ich eine Genehmigung von der alten HV hätte, diese auch weiterhin gültig wäre, die Vereinbarung wurde damals aber mündlich getroffen und ist nicht mehr nachzuweisen.

Vielen Dank schonmal für eine Antwort

Gruß

Andreas



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 21.10.2014, 18:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Untermieter

Zitat:
wollte ich jetzt schon mal wissen, ob eine Kündigung des Mietvertrages aus oben genanntem Grund rechtens wäre.
Das wäre kein Grund für eine Kündigung. Der Zuzug, bzw. der Aufenthalt auf Dauer der Lebensgefährtin, kann nicht untersagt werden. Die Erlaubnis dazu kann nicht verweigert werden:

Mietrecht: Fragen zum Lebensgefährten (in)
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 21.10.2014, 18:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2014
Beiträge: 2
Standard AW: Untermieter

Das ist schön zu hören. Vielen lieben Dank für eine so schnelle Antwort!

Grüße

Andreas
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Stichworte
kündigung, untermieter


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Bürgschaft für einen Untermieter MarkusScholz Mietrecht allgemein 1 06.05.2013 02:52
Sonderkündigung als Untermieter vtwin Mietvertrag 4 27.12.2012 09:28
Untermieter zahlt nicht Blueeye77 Miete und Miethöhe 2 03.09.2012 08:24
Kündigungsfrist Untermieter katsumoto Mietrecht allgemein 2 08.01.2011 15:45
Marder als Untermieter JuJu08 Rechte und Pflichten 2 23.09.2009 12:38


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:02 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Kündigung
Kündigung wegen Untermieter (Freundin)