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Kündigung wegen Verkauf des Hauses

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 07.01.2012, 17:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2012
Beiträge: 1
Standard Kündigung wegen Verkauf des Hauses

Vermieter hat uns nach 13 Monaten mündlich gekündigt mit der Begründung die Wohnung verkaufen zu wollen. Kann er kündigen oder muss dies der neue Besitzer/Käufer veranlassen?



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  #2  
Alt 07.01.2012, 19:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung wegen Verkauf des Hauses

1. Eine mündliche Kündigung ist ungültig.
2. Der neue Eigentümer kann nachdem das Haus/die Wohnung auf seinen Namen eingetragen ist, mit der Frist von 3 Monaten kündigen, wenn er oder ein Familienmitglied in die Wohnung ziehen möchte.
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  #3  
Alt 08.01.2012, 12:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Kündigung wegen Verkauf des Hauses

Zitat:
Vermieter hat uns nach 13 Monaten mündlich gekündigt mit der Begründung die Wohnung verkaufen zu wollen.
Eine mündliche Kündigung ist unwirksam und, falls schriftlich gekündigt werden sollte, der Verkauf der Wohnung kein anerkannter Grund.

Der Käufer, wenn er als rechtmäßiger Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, kann Euch nur, wenn keine anderen schwerwiegenden Gründe vorliegen, wegen Eigenbedarf kündigen.
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  #4  
Alt 08.01.2012, 15:12
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kündigung wegen Verkauf des Hauses

Hallo,

der Verkauf des Hauses ist kein Kündigungsgrund.

Der neue Käufer übernimmt die Rechte und Pflichten (Kauf bricht nicht Miete) aus dem Vertrag und kann Ihnen dann regulär z.B. wegen Eigenbedarf unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen!
__________________

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Stichworte
kündigung, kündigungsfrist, mündliche kündigung


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