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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Kündigung - Welcher Mietvetrag zählt?
Guten Morgen ,
Ich habe eine Frage zu der Kündigungsfrist. Kurze Einleitung: Ich habe eine Wohnung von einen privaten Mieter gemietet. Zur Vertragsunterzeichnung füllte er zwei Mietverträge handschrifftlich aus, ich unterschrieb beide und bekam dann einen und der Vermieter den anderen Vertrag. Ein Jahr und drei Monate später will ich ausziehen. Ich schaute auf meinen Vertrag welche Kündigungszeit ich habe. Zu meinen Erstaunen stellte ich fest, dass unter "§ 2 – Mietzeit Punkt c" der Mietbeginn eingetragen wurde. Weiterhin steht da: „...Das Mietverhätniss kann daher jeweils bis zum 3. Werktag jeden Monats zum Schluss dieses Monats s c h r i f t l i c h gekündigt werden.“ Also kündigte ich voller Vorfreude die Wohnung fristgerecht! Nun bekam ich eine Antwort vom VErmieter, das es auf seinen Mietsvertrag nicht so da stehe, sondern da die normalen Kündigungsfristen gelten. Nun meine Frage, welcher Vertrag zählt? Ich bin der Meinung, das mein Vertrag welchen ich in der Hand habe zählt. Ich danke euch im Vorraus, für die hoffentlich hilfreichen Tips, wie ich nun weiter verfahren kann. lg! |
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#2
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AW: Kündigung- Welcher Mietvetrag zählt?
Für Sie gilt nur der Mietvertrag, den Sie besitzen.
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#3
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AW: Kündigung- Welcher Mietvetrag zählt?
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Also kann ich von ausgehen, das die Kündigungsfrist in diesen Fall einen Monat beträgt, egal was der Vermieter sagt, da dieses ja in meinen Vertrag so steht? |
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Stichworte |
kündigung, kündigungsfrist, mietvertrag |
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