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Kündigung wg. Eigenbedarf - auch bei Verkauf?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 01.04.2011, 21:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.04.2011
Beiträge: 2
Standard Kündigung wg. Eigenbedarf - auch bei Verkauf?

Guten Tag,

am 31.3.2011 kündigte unser derzeitiger Vermieter unser Mietverhältnis wegen Eigenbedarf. Wir wussten bereits, dass unser Vermieter einen Käufer für die Wohnung sucht, er beteuerte jedoch mehrmals, dass er versucht, lediglich an einen Kapitalanleger zu verkaufen.
Der Käufer ist nun doch kein Kapitalanleger sondern möchte die Wohnung selber nutzen.
Ist es nun zulässig, dass unser derzeitiger Vermieter das Mietverhältnis aufgrund des Eigenbedarfs des zukünftigen Wohnungsbesitzers kündigt? Mit einer Frist von 3 Monaten, versteht sich.
Oder ist es generell dem Vermieter erlaubt, das Mietverhältnis zu kündigen, sobald die Wohnung den Besitzer wechselt?

Vielen Dank für Ihre Hilfe und Ihr Feedback!



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  #2  
Alt 02.04.2011, 10:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung wg. Eigenbedarf - auch bei Verkauf?

Zitat:
Zitat von Schnica Beitrag anzeigen
Guten Tag,

am 31.3.2011 kündigte unser derzeitiger Vermieter unser Mietverhältnis wegen Eigenbedarf.

Es gibt nur wenige gesetzlich zugelassene Gründe für die Kündigung eines Mietverhältnisses. Der Verkauf des Hauses/der Wohnung gehört keinesfalls dazu. Hier müsste der neue Eigentümer nach Eintragung ins Grundbuch selbst wegen Eigenbedarf kündigen.

Wir wussten bereits, dass unser Vermieter einen Käufer für die Wohnung sucht, er beteuerte jedoch mehrmals, dass er versucht, lediglich an einen Kapitalanleger zu verkaufen.
Der Käufer ist nun doch kein Kapitalanleger sondern möchte die Wohnung selber nutzen.
Ist es nun zulässig, dass unser derzeitiger Vermieter das Mietverhältnis aufgrund des Eigenbedarfs des zukünftigen Wohnungsbesitzers kündigt? Mit einer Frist von 3 Monaten, versteht sich.

Nein, natürlich nicht!

Oder ist es generell dem Vermieter erlaubt, das Mietverhältnis zu kündigen, sobald die Wohnung den Besitzer wechselt?

Nur, wenn der neue Vermieter/Eigentümer einen berechtigten Eigenbedarf anmelden kann.

Vielen Dank für Ihre Hilfe und Ihr Feedback!
Hier Hinweise auf Gesetze und Urteile zum obigen Thema:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...atalog_neu.htm
bitte unter "E" wie Eigenbedarf

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...talog_neu2.htm
unter "K" wie Kündigung
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 03.04.2011, 09:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.04.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Kündigung wg. Eigenbedarf - auch bei Verkauf?

Vielen, vielen Dank für die rasche Antwort!
Ich dachte mir das schon! Da unser Vermieter aber mehrere Wohnungen/Immobilien besitzt würde mich so ein dreister "Fehler" sehr wundern. Vermutlich muss die Wohnung unbedingt zum 30.6. für den neuen Eigentümer frei werden und er dachte sich, er versucht es wenigstens mal.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 03.04.2011, 20:00
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kündigung wg. Eigenbedarf - auch bei Verkauf?

Gerne können Sie sich hier auch noch einmal zum Thema "Kündigung" informieren:
Mietrecht Kündigung

Hier können Sie auch die Tatbestände, die zu einer Kündigung durch den Mieter oder Vermieter gereichen, nachlesen.


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