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Kündigungsfrist bei Mietvertrag mit Dienstverhältnis

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 04.01.2010, 12:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.01.2010
Beiträge: 1
Standard Kündigungsfrist bei Mietvertrag mit Dienstverhältnis

Hallo,

ich habe für meine Mutter eine Haushaltshilfe bzw. Pflegerin mit Wohnung im
Haus von meiner Mutter eingestellt.
Im Falle des Ablebens von meiner Mutter wird das Haus verkauft und die Mieterin soll wie bisher mündlich vereinbart dann auch wieder aus der Wohnung ausziehen. Wir haben die Wohnung nur in Verbindung mit der Pflegevereinbarung vermietet (stand jahrelang leer). Hierbei wird die Miete mit der Pflegeleistung verrechnet. Wie sieht es beim Ableben meiner Mutter rechtlich aus.
Ich gehe mal davon aus, dass ich der Mieterin auch eine Kündigungsfrist gewähren muss. Reichen da 3 Monate aus und wenn ja ist dann auch die Miete fällig, wenn sie keine weiteren Arbeiten übernimmt?
Wie regele ich das am Besten, dass ich die Mieterin unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen dann auch tatsächlich die Wohnung räumt und nicht auf
eine Fortsetzung des Mietverhältnisses besteht.

Gruß
magnum



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  #2  
Alt 04.01.2010, 18:46
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kündigungsfrist bei Mietvertrag mit Dienstverhältnis

Hallo magnum,

generell steht dem Vermieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zu. Dafür muss einer der drei folgenden Punkte vorliegen:
Gründe für eine Kündigung durch den Vermieter
Ich vermute Punkt 3 ist für Euch interessant.

Des Weiteren kann bei einem längeren Mietverhältnis auch eine längere Kündigungsfrist gelten. Dies bitte ich zu beachten.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

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