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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Hallo
FRAGE Welche Kündigungsfrist (2 Wochen oder 3-6 Monate) gilt für mich? oder anders, habe ich den üblichen Kündigungsschutz oder nicht? oder noch konkreter, ist Para. 549 Abs.2 Punkt 2 des BGB für mich zutreffend? GESETZ Para. 549 Abs.2 Punkt 2 des BGB "(2) Die Vorschriften über die Mieterhöhung (Para. 557 bis 561) und über den Mieterschutz bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei der Begründung von Wohnungseigentum (Para. 568 Abs. 2, Para. 573, 573a, 573d Abs. 1, Para. 574 bis 575, 575a Abs. 1 und Para. 577, 577a) gelten nicht für Mietverhältnisse über 2. Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt," PROBLEM Aus dem BGB geht nicht hervor, was für mich alles unter Wohnraum fällt? Ist es nur mein Zimmer, da wo ich eine gesicherte Privatsphäre habe, oder auch Wohnzimmer und Küche? Bei ersteres hätte ich Kündigungsschutz (und somit 3-6 Monate Kündigungsfrist), aber nicht wenn letzteres gilt. HINTERGRUND Ich wohne als Untermieter in einer 2er WG (seid 2,5 Monaten) und mein Mitbewohner (aka der Hauptmieter aka mein Vermieter) möchte mir kündigen, da er gerne einen guten Freund als seinen Mitbewohner haben möchten. Mein Zimmer habe ich selber möbliert. Beim Einzug war es unmöbliert (und der Hauptmieter ist auch nicht verpflichtet es zu möblieren). Das Wohnzimmer und die Küche sind vom Hauptmieter (also mein Vermieter) komplett und ordentlich möbliert worden. Mein Zimmer ist mit 11 qm dreimal kleiner als das Wohnzimmer. In meinen Mietvertrag steht unter "Mietsache" zudem folgendens "2. ... Folgende Räume werden vermietet: 1 Zimmer. Gemeinsame Nutzung von: Wohnzimmer, Küche, Balkon, Bad, WC, Flur, Kellerabteil. 3. Die Wohnfläche (Zimmer) betraegt 11qm." " Vorweg vielen Dank für eure Hilfe! |
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#2
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Ein gemietetes unmöbliertes Zimmer unterliegt der Kündigungsfrist von 3 Monaten nach § 573c BGB, wenn der Mieter kündigt. Die kürzeste Vermieterkündigungsfrist beträgt 6 Monate nach § 573a BGB. |
#3
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Also somit gilt: Wohnraum = Mietsache = (in meinem Fall) Zimmer. Gut zu wissen. Danke. Du bist nicht zufällig Rechtsanwalt, oder? ;-) |
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Stichworte |
kündigungsfrist, untermietvertrag, wohnraum |
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