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Kündigungsfrist nur 4 Wochen bei Todesfall

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 25.10.2012, 23:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.10.2012
Beiträge: 1
Standard Kündigungsfrist nur 4 Wochen bei Todesfall

Guten Abend ....... folgendes Problem: Opa verstorben, alter Mietvertrag, der 4 Wochen Kündigungsfrist festsetzt. Vermieter besteht weiterhin auf 3 Monate. Wohnung soweit beräumt und sauber, wollte Samstag Wohnung übergeben, da wir schon zuviel Miete bezahlt haben. Frage. Ist es rechtens, wenn ich ihm heut gesagt habe, dass ich Samstag die Wohnung übergeben möchte ?? Er meint, im Mietvertrag steht was anderes.
Für jegliche Antwort bin ich sehr dankbar.

MfG Hagen



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  #2  
Alt 26.10.2012, 06:49
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Kündigungsfrist nur 4 Wochen bei Todesfall

Die im Mietvertrag vereinbarte Kündigungsfrist ist bindend.

Dies gilt bei einer kürzeren Kündigungsfrist nur für den Mieter, aber nicht für den Vermieter.
Der müsste sich an die gesetzlichen Kündigungsfrist für Vermieter halten, bzw. nach § 564 BGB.

§ 564 BGB Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 26.10.2012, 15:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Kündigungsfrist nur 4 Wochen bei Todesfall

Wenn für den Mieter eine kürzere als die gesetzliche K-Frist im Vertrag steht, gilt diese.

Zitat:
Er meint, im Mietvertrag steht was anderes.
Dann halt ihm den Vertrag unter die Nase.
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Antwort

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Stichworte
kündigung, kündigungsfrist, tod

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