Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Kündigungsversuch gescheitert

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 30.06.2008, 16:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.06.2008
Beiträge: 1
Standard Kündigungsversuch gescheitert

Hallo Mietrecht-Einfach.de,

im November 2007 zog meine Freundin in eine 2-Zimmerwohnung für die ein Mietvertrag mit folgenden Klauseln geschlossen wurde...

Die Parteien vereinbaren für die Zeit vom Beginn des Mietverhältnisses bis zum 15.11.2009 den gegenseitigen Ausschluss der ordentlichen Kündigung. Der Mietvertrag kann frühestens ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

und

Die Parteien stellen klar, dass es sich bei der vorgenannten Regelung um keine Befristung handelt und das das Mietverhältnis nach Ablauf der Zeit des Ausschlusses der ordentlichen Kündigung wie vorher als unbefristet gilt.


Nach ca. 5 Wochen begann dann der erste Ärger in diesem Wohnhaus loszubrechen. Es landeten vermehrt Briefe und handschriftlich verfasste Zettel im Briefkasten meiner Freundin, mit der Aufforderung die "ständige Lärmbelästigung während der Nachtruhe" sowie das "rauchen von Zigaretten im Treppenhaus" zu unterlassen! Desweiteren kam vom Vermieter eine Abmahnung aufgrund "zahlreicher Beschwerden von Mitmietern"!
Hierzu ist allerdings zu erwähnen das meine Freundin nach drei Wochen wieder mit zu mir gezogen ist und nur ca. jeden dritten Tag ihre Wohnung für einige Minuten "tagsüber" zur Pflanzenpflege aufgesucht hat. Hinzu kommt das sie Nichtraucher ist!

Nach mehrmahligen Klärungsversuchen mit ihrem Vermieter wurde uns dann gesagt das dieser Mietvertrag, unter der Voraussetzung das wir auf eigene Kosten einen Nachmieter finden, sofort gekündigt wird!

Es ist uns nun im Laufe der Zeit auch gelungen einen "geeigneten ]Nachmieter"
zu finden. Nach diversem Schriftverkehr mit dem Vermieter und seiner anfänglichen Zusage das dieser Nachmieter geeignet sei, kam uns dann ein Brief in den Briefkasten, in dem geschrieben steht das der Nachmieter nun doch ungeeignet sei und der Mietvertrag nicht gekündigt werden kann.
Auf weitere Anrufe und Schreiben unsererseits wurde dann nicht mehr reagiert!

Da meine Freundin nun durch die ersten Zusagen des Vermieters ihre Wohnung bereits komplett geräumt hat und auch auf Grund der oben genannten Streitigkeiten mit den Mitmietern kein interesse hat, diese Wohnung erneut zu beziehen, würde ihr jetz nur eine Möglichkeit bleiben um eventuell eine Kündigung von Vermieterseite herbei zu führen! Und zwar durch Mietrückstand!

Und genau hier ist mein Anliegen an sie!
-Würden sie unter diesen Voraussetzungen genau so handeln?
-Wenn nein wieso nicht?
-Was kann schlimmstenfalls passieren?

Das Mietgeld würde derweil auf ein separates Konto überwiesen werden, das es im Notfall nicht verschwunden/ ausgegeben ist!

Vielen Dank für ihre Antworten im Vorraus

MfG
Christian



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 01.07.2008, 23:02
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Christian,

das ist eine ganz schön verzwickte Situation.
Ich gebe gleich zu bedenken, dass hier im Forum keine professionelle Beratung erfolgt, sondern gesagt werden kann, "was man selbst tun würde!".

Und dies teile ich natürlich gerne mit:

Problematisch liegen ja generell die Formulierungen des Mietvertrag dar.
Deine Freundin (ich duze mal - nicht böse sein) hat einen Vertrag unterschrieben der Sie bindet.

Frage: Habt Ihr eine schriftliche Bestätigung des Vermieters, dass dieser den Nachmieter akzeptiert? Und euch damit das Recht zur Kündigung einräumt?


Stellungnahme:
Mietrückstand, der dem Vermieter die Möglichkeit eröffnet seinerseits zu kündigen halte ich nicht für sinnvoll. Denn er hat das Recht zu kündigen, muss es aber nicht und kann das Geld ggf. einklagen! Das wird dann umso teurer.

Eine Möglichkeit, die ich sehe ist ggf. durch die Verleumnung, oder auch das Unterstellen unwahrheitsgemäßer Tatachen, die deiner Freundin ja scheinbar widerfahren, vom Recht der fristlosen Kündigung Gebrauch zu machen.
Der Vermieter ist verpflichtet den Hausfrieden zu wahren! Wie weit dies geht und gehen darf ist natürlich Anichtssache und auch Aulegungssache.

Hierbei würde ich aber in jedem Fall einen Fachanwalt für Mietrecht zu Rate ziehen und mich einmal ausgiebig beraten lassen.

Na klar, die Beratung kostet Geld, aber Ihr beide wisst gleich woran Ihr seid! Und das kann vor allem günstiger werden, wenn der Anwalt die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung als gegeben erachtet! (Bei einer Rechtschutzversicherung sowieso kaum ein Problem)

Ohne Rechtsbeistand würde ich diesen Weg nicht gehen, da die zugeicherte Grundmietzeit bis 15.11.2009 zum Stolperstein werden kann.



Liebe Grüße und es wäre schön, wenn du uns auf dem Laufenden hälst,


Mietrecht-Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:45 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Kündigung
Kündigungsversuch gescheitert