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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Schönen guten Tag,
mein Mietvertrag ist an meinen Arbeitsvertrag gekoppelt, d.h. dass sobald das Arbeitsverhältnis beendet wird, es sich genauso mit dem Mietverhältnis verhält. Beide Verträge waren unbefristet. Das Arbeits- bzw. Mietverhältnis hat am Oktober 2018 begonnen. Nun ist dieser Fall eingetreten, dass mein Arbeitgeber mir gekündigt hat, weil ich während des Krankenstandes eine Folgekrankmeldung zu spät eingereicht habe. Nach online Recherchen bin ich auf den § 576b des Bürgerlichen Gesetzbuches gestoßen. Hiernach soll es ja Ausnahmen geben, »wenn der Beschäftigte den Wohnraum überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet hat oder in dem Wohnraum mit seiner Familie oder Personen lebt, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt.« Kann nun die Kopplung der beiden Verträge aufgespalten werden? Bzw. werden hier noch andere Gesetze geltend gemacht? Danke schon mal im Voraus für die Antworten. Beste Grüße Kolemann |
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#2
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Möglich ja, aber man kann es nicht erzwingen.
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Stichworte |
arbeitsvertrag, aufspaltung, koppelung, kündigung, mietvertrag |
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