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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Mietvertrag ohne Ordentlichem Kündigungsrecht
Hallo,
meine Freundin und ich sind am 1.4.2007 in eine Wohnung gezogen und haben beide den Mietvertrag unterschrieben in dem der Vermieter und wir als Mieter für 4 Jahre auf eine Kündigung verzichten. Wir wollen so schnell es geht aus der Wohnung raus! Können wir denn jetzt schon die Wohnung zum 1.4.2011 kündigen und haben dann unseren Mietvertrag erfüllt oder besteht dann noch eine 3 Monatige Kündigungsfrist so dass wir erst zum 1.7.2011 ausziehen können ? Haben noch 1-2 andere Fragen bezüglich Schäden. Sollte ich dazu einen neuen Thread in nem anderen Bereich aufmachen sagt bescheid. Wir haben mehrere Kartons im Keller gestellt und einen Badezimmerschrank (alibert). Wir haben festgestellt das wenn es sehr stark regnet, der Keller unter Wasser steht ca 3-5 cm! Uns ist daraufhin ein Karton mit CD-Hüllen von Musik CD´s beschädigt worden was wir aber nicht gemeldet haben. Jetzt waren wir aber wieder im Keller und haben gesehen das der Badezimmerschrank am Holz aufgequollen ist von dem Wasser! Was machen wir damit ? Sollen wir einfach einen gebrauchten in Ebay kaufen und wieder ins Bad hängen ? Bisher haben wir nichts und niemanden gemeldet ! Ich meine aber nen Keller ist doch dafür da um Sachen unterzustellen oder irre ich da ? Ausserdem haben wir bei der Übernahme kein Protokoll mit der Vermieterin ausgefüllt aber ihr ein paar Kleinigkeiten gezeigt gehabt worauf sie meinte das es ja normal sei das eine Wohnung ja auch bewohnt wird. Wir waren zu zweit sie war alleine. Ein paar Tage später haben wir in zwei Stellen vom Laminat Beschädigungen in Form von Löchern gesehen. Kann uns das jetzt zur Last gelegt werden ? Wir haben diese Löcher nicht reingemacht! Definitiv nicht. In unserem Mietvertrag , der ein Standardvordruck ist steht mit der Maschine reingeschrieben "Der Mieter hat die Wohnung eingehend besichtigt. Die Wohnung wird in fachgerecht renoviertem Zustand übergeben, mit neuem Laminatboden. Die Einrichtungsgegenstände sind neuwertig. Der Zustand im einzelnen wird bei Übergabe in einem Übergabeprotokoll notiert, das Bestandteil des Mietvertrages wird." Eingehend besichtigt haben wir die Wohnung ja nicht da sie noch bewohnt gewesen ist zu dem Zeitpunkt als wir den Mietvertrag unterschrieben haben. Das Laminat hat auch schon bei den Vormietern die 2 Jahre darin gewohnt haben gelegen. Ist also nicht erst bei uns neu reingekommen. So ich denke das wäre erst ma alles und hoffentlich könnt ihr mir helfen. |
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#2
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AW: Mietvertrag ohne Ordentlichem Kündigungsrecht
Zitat:
Und wenn Sie noch weitere Fragen zu Ihrem Auszug haben, sollten Sie sich ruhig etwas in diesem Lexikon Wissen anlesen: www.mietrechtslexikon.de |
#3
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AW: Mietvertrag ohne Ordentlichem Kündigungsrecht
Zitat:
voraussetzung ist natürlich, dass sie den keller als bestandteil der wohnung mitvermietet bekamen (ist dann im MV aufgeführt). wurde ihnen der keller nicht mitvermietet, dürfen sie dort auch nicht einfach sachen hinstellen. damit muss der vermieter nicht rechnen und braucht sie auch dementsprechend nicht auf mögliche gefahren für die sachen hinweisen, wenn ihm die problematik mit den häufigen übwerschwemmungen bekannt wäre. wird in ihrem keller durch überschwemmung ihr eigentum (CDs) oder ihr besitz (alibert, im eigentum des vermieters stehend?) beschädigt, so müssen sie dies dem vermieter melden und gegen ihn ihre ansprüche geltend machen. dagegen ist der vermieter versichert. sie haben einen schadensersatzanspruch. wenn sie eine hausratversicherung haben, melden sie ihr die schäden, diese übernimmt in der regel alles weitere und hält sich dann an der versicherung des vermieters schadlos (abhängig von den versicherten risiken). solange die letzte überschwemmung nicht zu lange zurückliegt, sollten sie versuchen, diese ansprüche noch geltend zu machen. sinnvollerweise sollten sie die überschwemmung mit fotos oder zeugen belegen können, quittungen für den kauf der CDs helfen sehr. Geändert von Orion (11.08.2010 um 11:31 Uhr) |
#4
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AW: Mietvertrag ohne Ordentlichem Kündigungsrecht
Zitat:
bsp: Beamter wird überraschend in eine andere stadt versetzt, freundin schwanger mit achtlingen und wohnung dann unzumutbar klein. Zitat:
Geändert von Orion (11.08.2010 um 11:47 Uhr) |
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