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Mit Vermieter in einem Haus - Man kann nur den Kopf schütteln

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 16.04.2011, 06:20
Semi
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Mit Vermieter in einem Haus - Man kann nur den Kopf schütteln

Hallo zusammen,

bislang stille Leserin, nun mit einer konkreten Frage:

uns wurde in einem Schreiben der Vertretung unseres Vermieters mitgeteilt, dass, wenn wir nicht brav mit diesem kooperieren, uns eine Kündigung nach § 573 a droht.http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html , Alleine aber Absatz 2 passt nicht. Wir wohnen zwar in einem 2-Fam.-Haus, aber mit jeweils abgeschlossener Wohnung???? Versteh ich nicht!

Kooperation heisst konkret, offiziell selbstverständlich anders definiert: wenn wir unseren seit 1 Jahr bestehenden Mietvertrag nicht endlich mit dem Vermieter erneuern, gibts Rauswurf.

Aus irgendeinem Grund hat der Vermieter seit Januar sich in den Kopf gesetzt, den seit einem Jahr bestehenden Mietvertrag mit uns zu erneuern. Sicher gibt es einige Vorteile für uns, insbesondere wurde die Schönheitsrep.klausel nicht festgehalten, er hat uns einen Raum im Nebengebäude, wie er sagt "aus Versehen" alleinig zugeordnet. Er begann erst sehr zart und fein, meinte fast beiläufig, man müsse ja auch mal den Mietvertrag erneuern, sei ja in einer unmöglichen Situation auf die Schnelle verfasst worden. Nun hat er uns mehrmals sehr lautstark mit fristloser Kündigung gedroht, seien wir weiterhin nicht willens, den bestehenden Mietvertrag mit ihm zu erneuern.

Der Mensch ist sehr speziell, hat in einem Jahr 3 Mieter verschlissen, alle wegen Strittigkeiten mit ihm ausgezogen. Lebt gerne ein bisschen auf Kosten der Mieter, verweigern sie sich, droht er, wie mir schon im letzten Jahr, weil er Müllkosten sparen wollte und seinen Müll tapfer in unseren Tonnen entsorgte mit den Worten, wir hätten ihm das erlaubt und wenn mich das störe, so sollten wir über eine Auflösung des Mietverhältnisses nachdenken.

Dieser § der vereinfachten Kündigung ist definitiv vorgeschoben, so ist das eine elegante Lösung, um evtl. Schadenersatzansprüche abzuwenden, uns problemlos loszuwerden, wenn wir nicht parieren. Weiterhin wird er im nächsten Monat ins Hinterhaus ziehen, noch sind die Handwerker im Haus, so hat dieser § keinen Bestand, oder?

Sicher wird er aber ab jetzt behaupten, dass er niemals umziehen wird.

Haben wir Chancen, ihm nachzuweisen, dass er einen Umzug anstrebt, nutzt das überhaupt was, gilt dieser § auch im Umkehrschluß für uns? Wie ist das dann mit der Kündigungsfrist, gibt es da noch eine oder wäre das dann fristlos für beide Seiten? Offensichtlich läuft das auf einen Rechtsstreit zu.

Danke

Semi



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Geändert von Semi (16.04.2011 um 06:35 Uhr)
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  #2  
Alt 16.04.2011, 10:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: man kann nur den Kopf schütteln

Zitat:
Zitat von Semi Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

bislang stille Leserin, nun mit einer konkreten Frage:

uns wurde in einem Schreiben der Vertretung unseres Vermieters mitgeteilt, dass, wenn wir nicht brav mit diesem kooperieren, uns eine Kündigung nach § 573 a droht.http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html , Alleine aber Absatz 2 passt nicht. Wir wohnen zwar in einem 2-Fam.-Haus, aber mit jeweils abgeschlossener Wohnung???? Versteh ich nicht!

Aber ich. Bitte genauer lesen und verstehen, denn Sie wohnen derzeit mit Ihrem Vermieter in einem Haus mit 2 Wohnungen, wovon er eine bewohnt.

Kooperation heisst konkret, offiziell selbstverständlich anders definiert: wenn wir unseren seit 1 Jahr bestehenden Mietvertrag nicht endlich mit dem Vermieter erneuern, gibts Rauswurf.

Ein Vertrag wird auf "ewig" abgeschlossen. Einer Änderung muss der Mieter zustimmen, diese Zustimmung lässt sich nicht erzwingen. Außer vielleicht bei wirklich wichtigen Dingen durch einen Gerichtsbeschluss.

Nun hat er uns mehrmals sehr lautstark mit fristloser Kündigung gedroht, seien wir weiterhin nicht willens, den bestehenden Mietvertrag mit ihm zu erneuern.

Fristlose Kündigung? Der Mann, so scheint es, leidet unter Realitätsverlust.

Dieser § der vereinfachten Kündigung ist definitiv vorgeschoben, so ist das eine elegante Lösung, um evtl. Schadenersatzansprüche abzuwenden, uns problemlos loszuwerden, wenn wir nicht parieren. Weiterhin wird er im nächsten Monat ins Hinterhaus ziehen, noch sind die Handwerker im Haus, so hat dieser § keinen Bestand, oder?

Erst danach, wenn er nicht mehr im Haus wohnt.

Sicher wird er aber ab jetzt behaupten, dass er niemals umziehen wird.

Tja, so ist das, lügen ist erlaubt im Mietrecht. Man muss es nur beweisen.

Haben wir Chancen, ihm nachzuweisen, dass er einen Umzug anstrebt,

Sorry, aber woher soll ich das wissen. Meine Kristallkugel ist zurzeit beim Hersteller zum Update, also kann ich da nicht reinsehen.

nutzt das überhaupt was, gilt dieser § auch im Umkehrschluß für uns?

Das verstehe ich jetzt nicht. Als Mieter können Sie jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Ihr Vermieter müsste aber bei einer Eigenbedarfskündigung eine Frist von 6 Monaten einhalten.

Wie ist das dann mit der Kündigungsfrist, gibt es da noch eine oder wäre das dann fristlos für beide Seiten? Offensichtlich läuft das auf einen Rechtsstreit zu.

Fristlos ist kalter Kaffee, für beide Seiten!

Semi
In diesem Lexikon finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Kündigungen, Eigenbedarf und vorgeschobenen Eigenbedarf:

www.mietrechtslexikon.de
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  #3  
Alt 16.04.2011, 16:41
Semi
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Mit Vermieter in einem Haus - Man kann nur den Kopf schütteln

Danke für die Rückmeldung.

Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern ....

Das habe ich nicht verstanden, trotz mehrmaligem Lesen " Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung"! Das ist etwas anderes als zwei getrennte Wohnungen innerhalb eines Zweifamilienhauses.
Also lesen und verstehen geht eben nicht immer, auch wenn man sich sehr anstrengt. Und auch jetzt lese ich zwischen Absatz 1 und 2 einen Wiederspruch.

Mit der Frage, ob wir eine Chance haben, ihm einen Umzug nachzuweisen, war gemeint, ob es juristisch von Bedeutung sein kann, dass er alleine die Absicht hat, umzuziehen, also dieser § 573 von daher nichtig ist, worauf er sich ja schlauerweise bezieht.

Aber gut, die Kristallkugel würde mir in diesem Fall eh nicht helfen, da es hier um Fakten geht, kein Problem, dass sie derzeit geupdatet wird.

Danke Semi
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  #4  
Alt 16.04.2011, 18:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mit Vermieter in einem Haus - Man kann nur den Kopf schütteln

Ganz ehrlich, ich habe keine Lust, Ihnen den Unterschied zwischen Wohnung + Wohnung (also 2 Wohnungen) und einer Wohnung (Untermiete) innerhalb einer Wohnung zu erklären.

Und dann habe ich mir auch etwas dabei gedacht, dass ich Ihnen den Link zum Mietrechtslexikon genannt habe.

Unter K wie Kündigung finden Sie die Antworten zu Ihren Fragen.

Geändert von Regenmacher (16.04.2011 um 18:57 Uhr)
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  #5  
Alt 16.04.2011, 20:25
Semi
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Mit Vermieter in einem Haus - Man kann nur den Kopf schütteln

Also Ihre Reaktion kann ich nun wahrlich nicht verstehen.

Glauben Sie mir, ich bin nicht in Stimmung hier zu Unterhaltungszwecken meine Fragen zu stellen und von daher sind Ihre Antworten zum Teil, mit Verlaub, recht unpassend und flapsig bis überheblich.

Lassen wir es gut sein.

Geändert von Semi (16.04.2011 um 20:28 Uhr)
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  #6  
Alt 17.04.2011, 10:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mit Vermieter in einem Haus - Man kann nur den Kopf schütteln

Der Meinung bin ich schon länger. Ich weiß, das Lesen von Paragraphen ist oft sehr schwierig, aber in diesem Fall garantiert nicht! Vor allen Dingen dann nicht, wenn man sich etwas Mühe gibt und im angegebenen Link weiter liest.

Aber das wollen Sie scheinbar nicht und erwarten die Antwort auf einem Silbertablett serviert. Und alles für lau, richtig?
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