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Mobbing, üble Nachrede, Verleumdung - Fristlose Kündigung?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 07.07.2011, 13:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.07.2011
Beiträge: 4
Standard Mobbing, üble Nachrede, Verleumdung - Fristlose Kündigung?

Hallo,

kann leider schon seit Nächten nicht mehr Schlafen, belese mich schon mehrere Stunden aber ein paar dinge sind noch unklar.

Mein Mietverhältnis mit meiner Freundin wurde zum 30.6. gekündigt, im Anschluss habe ich per Beiblatt mit der Vermieterin einen Zusatz angefügt. Gegen niedrigere Miet und Nebenkosten solange ich allein wohne, verzichten beide 1 Jahr auf Kündigung.

Meine Freundin war wieder bei ihren Eltern gemeldet, ist nun am 1.7. wieder eingezogen und auch gemeldet. Zeitgleich teilte ich der Vermieterin dies mit und das ein neuer Vertrag ausgehandelt werden müsse. So wie ich das sehe, befinde ich mich nun wieder in einem unbefristeten Mietverhältnis?

In gleichem Schreiben habe ich das Mietverhältnis vorsorglich ordentlich und fristgerecht gekündigt. Diese wäre ungültig?

_________________________________________

Parallel dazu nutzt die Vermieterin die Zeit, meiner Freundin in oben betreffenden Schreiben zu erzählen ich hätte u.A. häufig wechselnden Damenbesuch, hätte meine Freundin in der Gegenward der Vermieterin schlecht geredet und versucht mit Androhung einer Anzeige uns wieder auseinander zu bringen.
Lauscht an der Tür, unterm Fenster, tätigt Anrufe bei Familie und Arbeitgeber um an Private Informationen zu kommen.
Lästert lautstark in der Nachbarschaft und Mitmietern ich würde nicht rechtzeitig überweisen und wie falsch ich doch wäre, wir wären Betrüger und genau dies warf sie mir auch als ich Besuch hatte (wusste Sie wohl nichts von) vor.
Selbst beim Einwohnermeldeamt hat die Vermieterin angerufen und mehrfach behauptet meine Freundin würde hier nicht wohnen ich wäre ein Betrüger.
Dies bat ich mehrfach in Schriftform zu unterlassen.

Nun kündigt mir die werte Dame auch noch den im Mietvertrag zugesicherten Dachboden als Gemeinschaftsfläche zum Wäsche aufhängen. Den Raum hat sie einfach abgeschlossen!

Wegen der ganzen Geschehnisse traue ich mich schon gar nicht mehr auf die Straße, geschweige an die eigene Haustüre. Mein Arzt bestätigt mir Depressionen und Mobbing, auf Wunsch schriftlich.

Eine Ausserordentliche Kündigung anhand obiger Punkte wäre nun mein Bestreben, aber ob die Gründe wohl reichen? Wenn ich diese persönlich und schriftlich mit einem Boten überbringe, wäre diese doch wirksam und könnte zum Ende des nächsten Monats ausziehen. Nur was wenn ich mich irre, dann werde ich doppelt belastet..

_________________________________________

Für etwaige Tipps wäre ich sehr verbunden, zumal ich mir keinen Anwalt leisten kann bzw. noch keinen Sieg aus der Sache ziehe und Kosten scheue.

Liebe Grüße



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Geändert von MichaNRW (07.07.2011 um 14:06 Uhr)
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  #2  
Alt 07.07.2011, 17:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mobbing, üble Nachrede, Verleumdung - Fristlose Kündigung?

Zitat:
Wegen der ganzen Geschehnisse traue ich mich schon gar nicht mehr auf die Straße, geschweige an die eigene Haustüre. Mein Arzt bestätigt mir Depressionen und Mobbing, auf Wunsch schriftlich.
Was glauben Sie, was mir mein Arzt auf Wunsch alles bestätigen würde. Darum sollten Sie das vergessen und überlegen, ob Sie sich von einem Amts/Vertrauensarzt untersuchen lassen wollen. Das hätte dann eventuell bei einem späteren Termin vor Gericht Gewicht.

Zitat:
So wie ich das sehe, befinde ich mich nun wieder in einem unbefristeten Mietverhältnis?
Das sollten Sie aber ganz schnell vergessen. Sie können die Kündigungsfristen nicht so gestalten, wie es Ihnen passt.

Zitat:
Eine Ausserordentliche Kündigung anhand obiger Punkte wäre nun mein Bestreben, aber ob die Gründe wohl reichen?
Auch das sollten Sie ganz schnell vergessen.

Zitat:
Wenn ich diese persönlich und schriftlich mit einem Boten überbringe, wäre diese doch wirksam und könnte zum Ende des nächsten Monats ausziehen. Selbst wenn die Frist 3 Monate betragen würde, wäre der Auszugstermin 31. Oktober.
Haben Sie vergessen, dass Sie einen Vertrag mit einjährigem Kündigungsverzicht abgeschlossen haben?

Zitat:
Nur was wenn ich mich irre, dann werde ich doppelt belastet..
Richtig, das wird geschehen.
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  #3  
Alt 07.07.2011, 22:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.07.2011
Beiträge: 4
Standard AW: Mobbing, üble Nachrede, Verleumdung - Fristlose Kündigung?

Nunja, der gegenseitige Kündigungsverzicht kam ja nur auf Grund der verminderten KK und NK zu stande und wird aufgehoben durch den Einzug einer zweiten Person. Da dies ja geschehen ist, sollte doch ein neuer Vertrag ausgearbeitet werden und bisweilen befinde ich mich in einem unbefristeten, oder irre ich mich?

Allein anhand der Verleumdung bestehe nach 2 schriftlichen Unterlassungsbitten das fristlose Kündigungsrecht, so ein Fachanwalt für Mietrecht bei der Erstberatung (nur kurz vorab am Telefon). Humbuk?

Letzte Chance wäre ein oft angesprochenes Küchenfenster in der Dachschräge, welches undicht, milchig, oft verklemmt. Dieses habe ich vor ein paar Tagen mit Schriftlicher Frist zur Mängelbeseitigung gebeten. Laut Anwalt genügen 21 Tage, danach habe ich das Recht einen Reparaturauftrag zu erteilen welche Kosten sie tragen muss. Das wäre spätestens ein ausserordentlicher Kündigungsgrund, oder spricht da auch was gegen?

Ansonsten schonmal besten Dank, nur machst mir grade etwas zu viel Regen =)
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  #4  
Alt 08.07.2011, 08:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mobbing, üble Nachrede, Verleumdung - Fristlose Kündigung?

Zitat:
Allein anhand der Verleumdung bestehe nach 2 schriftlichen Unterlassungsbitten das fristlose Kündigungsrecht, so ein Fachanwalt für Mietrecht bei der Erstberatung (nur kurz vorab am Telefon). Humbuk?
Bitte fragen Sie den einmal konsultierten Fachanwalt weiterhin. Hier ist ein Forum und nicht die kostenlose Rechtsauskunft.

Und wegen des Küchenfensters und der daraus abzuleitenden außerordentlichen Kündigung sollten Sie vielleicht mal einen anderen Anwalt für Mietrecht in seiner Kanzlei aufsuchen. Am Telefon kann es zu Verständigungsschwierigkeiten kommen.
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  #5  
Alt 08.07.2011, 09:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.07.2011
Beiträge: 4
Standard AW: Mobbing, üble Nachrede, Verleumdung - Fristlose Kündigung?

Da allein eine Erstberatung bei einem Anwalt pauschal 190€ kostet, habe ich versucht dies kostengünstig zu klären. Da sich aber immer neue Fragen auftun, werde ich wohl den Schritt zum Mieterschutzbund in Erwägung ziehen.

Vielen Dank noch einmal
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  #6  
Alt 08.07.2011, 18:30
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mobbing, üble Nachrede, Verleumdung - Fristlose Kündigung?

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