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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Mobbing, üble Nachrede, Verleumdung - Fristlose Kündigung?
Hallo,
kann leider schon seit Nächten nicht mehr Schlafen, belese mich schon mehrere Stunden aber ein paar dinge sind noch unklar. Mein Mietverhältnis mit meiner Freundin wurde zum 30.6. gekündigt, im Anschluss habe ich per Beiblatt mit der Vermieterin einen Zusatz angefügt. Gegen niedrigere Miet und Nebenkosten solange ich allein wohne, verzichten beide 1 Jahr auf Kündigung. Meine Freundin war wieder bei ihren Eltern gemeldet, ist nun am 1.7. wieder eingezogen und auch gemeldet. Zeitgleich teilte ich der Vermieterin dies mit und das ein neuer Vertrag ausgehandelt werden müsse. So wie ich das sehe, befinde ich mich nun wieder in einem unbefristeten Mietverhältnis? In gleichem Schreiben habe ich das Mietverhältnis vorsorglich ordentlich und fristgerecht gekündigt. Diese wäre ungültig? _________________________________________ Parallel dazu nutzt die Vermieterin die Zeit, meiner Freundin in oben betreffenden Schreiben zu erzählen ich hätte u.A. häufig wechselnden Damenbesuch, hätte meine Freundin in der Gegenward der Vermieterin schlecht geredet und versucht mit Androhung einer Anzeige uns wieder auseinander zu bringen. Lauscht an der Tür, unterm Fenster, tätigt Anrufe bei Familie und Arbeitgeber um an Private Informationen zu kommen. Lästert lautstark in der Nachbarschaft und Mitmietern ich würde nicht rechtzeitig überweisen und wie falsch ich doch wäre, wir wären Betrüger und genau dies warf sie mir auch als ich Besuch hatte (wusste Sie wohl nichts von) vor. Selbst beim Einwohnermeldeamt hat die Vermieterin angerufen und mehrfach behauptet meine Freundin würde hier nicht wohnen ich wäre ein Betrüger. Dies bat ich mehrfach in Schriftform zu unterlassen. Nun kündigt mir die werte Dame auch noch den im Mietvertrag zugesicherten Dachboden als Gemeinschaftsfläche zum Wäsche aufhängen. Den Raum hat sie einfach abgeschlossen! Wegen der ganzen Geschehnisse traue ich mich schon gar nicht mehr auf die Straße, geschweige an die eigene Haustüre. Mein Arzt bestätigt mir Depressionen und Mobbing, auf Wunsch schriftlich. Eine Ausserordentliche Kündigung anhand obiger Punkte wäre nun mein Bestreben, aber ob die Gründe wohl reichen? Wenn ich diese persönlich und schriftlich mit einem Boten überbringe, wäre diese doch wirksam und könnte zum Ende des nächsten Monats ausziehen. Nur was wenn ich mich irre, dann werde ich doppelt belastet.. _________________________________________ Für etwaige Tipps wäre ich sehr verbunden, zumal ich mir keinen Anwalt leisten kann bzw. noch keinen Sieg aus der Sache ziehe und Kosten scheue. Liebe Grüße Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von MichaNRW (07.07.2011 um 14:06 Uhr) |
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#2
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AW: Mobbing, üble Nachrede, Verleumdung - Fristlose Kündigung?
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#3
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AW: Mobbing, üble Nachrede, Verleumdung - Fristlose Kündigung?
Nunja, der gegenseitige Kündigungsverzicht kam ja nur auf Grund der verminderten KK und NK zu stande und wird aufgehoben durch den Einzug einer zweiten Person. Da dies ja geschehen ist, sollte doch ein neuer Vertrag ausgearbeitet werden und bisweilen befinde ich mich in einem unbefristeten, oder irre ich mich?
Allein anhand der Verleumdung bestehe nach 2 schriftlichen Unterlassungsbitten das fristlose Kündigungsrecht, so ein Fachanwalt für Mietrecht bei der Erstberatung (nur kurz vorab am Telefon). Humbuk? Letzte Chance wäre ein oft angesprochenes Küchenfenster in der Dachschräge, welches undicht, milchig, oft verklemmt. Dieses habe ich vor ein paar Tagen mit Schriftlicher Frist zur Mängelbeseitigung gebeten. Laut Anwalt genügen 21 Tage, danach habe ich das Recht einen Reparaturauftrag zu erteilen welche Kosten sie tragen muss. Das wäre spätestens ein ausserordentlicher Kündigungsgrund, oder spricht da auch was gegen? Ansonsten schonmal besten Dank, nur machst mir grade etwas zu viel Regen =) |
#4
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AW: Mobbing, üble Nachrede, Verleumdung - Fristlose Kündigung?
Zitat:
Und wegen des Küchenfensters und der daraus abzuleitenden außerordentlichen Kündigung sollten Sie vielleicht mal einen anderen Anwalt für Mietrecht in seiner Kanzlei aufsuchen. Am Telefon kann es zu Verständigungsschwierigkeiten kommen. |
#5
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AW: Mobbing, üble Nachrede, Verleumdung - Fristlose Kündigung?
Da allein eine Erstberatung bei einem Anwalt pauschal 190€ kostet, habe ich versucht dies kostengünstig zu klären. Da sich aber immer neue Fragen auftun, werde ich wohl den Schritt zum Mieterschutzbund in Erwägung ziehen.
Vielen Dank noch einmal |
#6
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AW: Mobbing, üble Nachrede, Verleumdung - Fristlose Kündigung?
Vielleicht kann Ihnen auch unser Angebot für eine Beratung durch einen Mietrecht Anwalt weiterhelfen!
Folgen Sie dazu bitte diesem Link: Online Rechtsberatung Mietrecht Sie haben die Möglichkeit sich kostenlos ein Angebot für Ihren Sachverhalt einzuholen und können dann entscheiden, ob Sie die Onlineberatung annehmen möchten. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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