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Mündliches Mietverhältnis und Kündigungsfrist Mieter und Vermieter

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 13.01.2015, 16:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.01.2015
Beiträge: 2
Beitrag Mündliches Mietverhältnis und Kündigungsfrist Mieter und Vermieter

Hallo zusammen,

leider brachte mich googlen für den folgenden Fall nicht weiter.

Folgende fiktive Situation:
  • Hauptmieter hat eine 3-Zimmer Wohnung angemietet.
  • Hauptmieter nutzt ein Zimmer, die anderen Zimmer werden durch andere Parteien bewohnt. Situation einer Wohngemeinschaft leigt vor.
  • Mit den beiden anderen Parteien wurde kein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen.
  • Die beiden Parteien wohnen bereits seit 6 Monaten in den Zimmern, haben die Kaution sowie pünktlich die Miete überwiesen.

Meine Fragen:
  • Ist ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen?
  • Wenn ja, welche Kündigungsfrist hat der Hauptmieter?
  • Wenn ja, welche Kündigungsfrist haben die Untermieter?

Vielen Dank im Voraus & noch einen Schönen Abend
LG Roman



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Geändert von token (13.01.2015 um 17:15 Uhr)
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  #2  
Alt 13.01.2015, 17:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mündliches Mietverhältnis | Kündigungsfrist Mieter & Vermieter

Meine Fragen:

Ist ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen?

Auf jeden Fall, denn hier liegt konkludentes Verhalten vor = Zimmer gegen Miete.

Wenn ja, welche Kündigungsfrist hat der Hauptmieter?

Bei einem unmöblierten Zimmer 3 + 3 Monate nach § 573a II, I S. 2 BGB.
Ist das Zimmer vom Hauptmieter möbliert, wäre eine Kündigung bis zum 15. des Monats zum Monatsende möglich

Wenn ja, welche Kündigungsfrist haben die Untermieter?

3 Monate bei unmöbliert, die kurze Frist s.o.
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  #3  
Alt 13.01.2015, 17:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.01.2015
Beiträge: 2
Standard AW: Mündliches Mietverhältnis | Kündigungsfrist Mieter & Vermieter

Hallo Regenmacher,

vielen Dank für deine super schnelle Antwort!

Eine Sonderfrage habe ich noch:
Folgende Situation:
  • Die Zimmer wurden unmöbliert Vermietet.
  • Hauptmieter kündigt den Hauptmietvertrag.
  • Untermietverträge werden nicht vom Hauptmieter gekündigt.

Enden die mündlich abgeschlossenen Untermietverträge automatisch mit Beendigung des Hauptmietvertrages?
Wie lange vor Ablauf des Hauptmietvertrages müssen die Untermieter informiert werden.

Evtl. wirkt der Hautpmieter in meinem Falle wie ein Unmensch. Die Problematik ist lediglich weitaus komplexer. :/
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  #4  
Alt 14.01.2015, 09:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mündliches Mietverhältnis | Kündigungsfrist Mieter & Vermieter

Für ein unmöbliertes Zimmer gelten per se die längeren Fristen. Im Falle der bisher nicht ausgesprochenen Kündigung kommt der Vermieter (Hauptmieter) in Bedrängnis und kann unter Umständen zu Schadensersatz verpflichtet sein, da er nicht mehr fristgerecht innerhalb seiner Kündigungszeit seinen Untermietern kündigen kann.
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Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Stichworte
hauptmieter, kaution, kündigungsfrist, mündlicher mietvertrag, mündliches mietverhältnis, unmöbliertes zimmer, wohngemeinschaft


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