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Myteriöse Kündung und Rauswurf

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 20.12.2012, 23:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.12.2012
Beiträge: 2
Standard Myteriöse Kündung und Rauswurf

Hallo zusammen,

Ich habe ein Problem und hoffe, dass Ihr mir weiter helfen könnt.

Mein Ex-Freund hat mich aus unserer gemeinsamen Wohnung rausgeschmissen (Er Hauptmieter und Ich Nebenmieter).
Mein Ex-Freund hat mir den Zutritt verweigert und veranlasst das unser Vermieter mich aus dem Mietvertrag streicht. Dazu muss ich Anmerken das mein Ex-Freund und mein Vermieter sehr dicke miteinander waren. Aufjedenfall hat mein Vermieter das auch gemacht, allerdings ohne eine schriftliche bzw. mündliche Kündigung von mir. Ich habe nichts eingewilligt weder noch irgendwas unterschrieben, sondern erfuhr es nur per SMS von meinem Ex-Freund, dass ich nun nicht mehr im Mietvertrag stehe und nicht mehr in die Wohnung darf. Kurz darauf hin bekam ich wieder eine SMS von meinem Ex-Freund in der stand, dass ich auf Wunsch vom Vermieter meinen Schlüssel sofort abgeben soll. Tat ich dann auch ein Tag später, allerding gab ich den Schlüssel meinem Ex-Freund. Ich könnte auch in dem Zeitraum zwischen Rauswurf und Schlüsselabgabe nicht in die Wohnung, da Wir eine Zwischentür haben, für die nur ein Schlüssel existierte und die abgeschlossen war, sodass Ich nicht mehr in die Wohnung komm. Als Ich meine ganzen Sachen holte und mein Ex-Freund mir alles raus brachte, stand mein Vermieter die ganze Zeit daneben und sagte nichts.

Das ist jetzt alles knapp 3 Monate her. Vor 2 Wochen habe ich meinen Vermieter darum gebeten mir eine Bestätigung zu schreiben mit dem Datum an dem ich rausgeworfen worden bin und keinen Zutritt mehr hatte. Hatte er dann auch gemacht.
Und gestern bekomm ich dann aufeinmal so ein 0815 Schreiben von Ihm, indem drin steht, dass er mich darauf aufmerksam macht das ich nicht Fristgerecht noch schriftlich gekündigt habe und die drei Monate kündigungsfrist nicht eingehalten habe und er fordert jetzt die Hälfte von der Grundmiete von Oktober bis Dezember.

Dazu kommt noch, dass er 5 Euro von mir verlangt, weil er auf die Gemeinde gegangen ist um meine neue Adresse rauszufinden. Wollte ich eigentlich vermeiden das weder Vermieter noch Ex-Freund meine neue Adresse erhalten. Allerding hätte er mich auch anrufen können und fragen wo ich denn jetzt wohne.

Mein Vermieter hatte in der Zeit auch nie was zu mir gesagt, sondern stand immer sehr Zielgerecht hinter meinem Ex-Freund

Jetzt meine Frage. Darf der das? Mir wurde schließlich der Zutritt verweigert und direkt den Schlüssel abgenommen und ich durfte nicht mal in die Wohnung um meine Sachen zu holen, sondern musste sie mir aus der Wohnung bringen lassen, der Vermieter stand tadenlos daneben und sagte nichts.

Und jetzt seh ich das gar nicht ein das zu bezahlen, vorallem weil nichts mehr finanzielles offen ist und jetzt mein Ex-Freund Hauptmieter der Wohnung ist.

Würde mich über aufschlüssige Antworten freuen.

Resi



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  #2  
Alt 21.12.2012, 06:01
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: myteriöse Kündung/Rauswurf

Zitat:
(Er Hauptmieter und Ich Nebenmieter).
Das sollte zuerst geklärt sein.

Entweder standen Sie im Mietvertrag zusammen mit Ihrem EX-Freund, dann hätte das Mietverhältnis nicht einseitig aufgelöst werden dürfen und der EX-Freund hätte Sie auch nicht raus werfen können. Das "streichen" aus dem Mietvertrag wäre nur dann rechtlich möglich, wenn alle 3 Beteiligten dem schriftlich zugestimmt hätten.
Auch würde eine Beteiligung an den Mietzahlungen für Sie nur gültig sein, wenn diese im Mietvertrag oder auch in einer zusätzlichen Absprache vereinbart waren.
Insgesamt sehe ich aber überhaupt keinen Grund, nach dem Sie aus dem Mietvertrag fristlos gekündigt/entfernt wurden, dass Sie auch noch haften sollten oder eine Kündigungsfrist einzuhalten gehabt hätten.

Sind Sie jedoch "Nebenmieter" also Untermieter gewesen, dann hätten Sie einen separaten Mietvertrag mit dem EX-Freund gehabt und nur der wäre gültig. Der Vermieter hätte dann nichts mit diesem Vertragsverhältnis zu tun. Und Mietschulden gegenüber dem Vermieter könnten somit gar nicht auflaufen.

Ein Mieterverein oder Fachanwalt wird bestimmt weiter helfen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 21.12.2012, 12:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.12.2012
Beiträge: 2
Standard AW: myteriöse Kündung/Rauswurf

Dankeschön für die ausführliche Antwort. Es bestand nur ein Mietvertrag, indem zwei Mieter eingetragen wurden. Meines Wissens nach Haupt- und Nebenmieter.
Allerdings schrieb mein Vermieter in dem Forderungsschreiben, dass " Ich als Mithauptmieter"
Jetzt bin ich ein klein wenig verwirrt.
Wie ich das jetzt verstanden habe, ist das alles gar nicht mit rechten Dingen vorgegangen?!?
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  #4  
Alt 21.12.2012, 16:04
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Myteriöse Kündung und Rauswurf

Wenn Sie im Mietvertrag, zusammen mit Ihrem EX, als Mieter genannt wurden und auch den Mietvertrag unterschrieben hatten, dann waren Sie gleichberechtigter "Mitmieter", der auch gesamtschuldnerisch haften müsste. Dies ist aber m.E. hier ausgeschlossen, da man Sie ohne Ihre Zustimmung fristlos "rausgeworfen" hat und den Mietvertrag ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung geändert hat. Auch eine Kündigungsfrist kann daher nicht gefordert werden. Besonders nicht im Nachhinein!

- Sie haben keine Abmahnung erhalten (nichts davon geschrieben)
- Sie haben keine schriftliche Kündigung, die rechtlich unbedingte Voraussetzung ist, erhalten
- Sie wurden auch ohne rechtliche Begründung gekündigt, ohne die ein Vermieter nicht kündigen kann und darf.

Ich denke, der Vermieter und Ihr EX, wollen Sie veralbern und abzocken. Dagegen sollten Sie sich wehren!

Wenn Ihre Schilderung zutreffend ist, dann könnten Sie sogar den Vermieter auf Schadensersatz verklagen, weil die Kündigung unrechtmäßig war. Alle Unkosten die Ihnen dadurch entstanden sind, könnten Sie vom Vermieter verlangen.

Sie erkennen nun aber, dass dies in eine Rechtsberatung münden könnte, die nicht erlaubt ist.
Hier nochmals der Hinweis: Gehen Sie zu einem Fachanwalt für Mietrecht.
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Stichworte
hauptmieter, kündigung, kündigungsfrist, schlüssel, untermieter


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