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Nach Kündigung Tapeten im Keller entfernen?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 05.02.2013, 19:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.02.2013
Beiträge: 3
Reden Nach Kündigung Tapeten im Keller entfernen?

Wir haben unser Miethaus gekündigt und daraufhin hat der Vermieter seine Bedingungen für die Abnahme gestellt. U. a. sämtliche Tapeten im Keller (von ihm umgebauter Wohnraum, normale Kellerhöhe) entfernen, alle Fenster putzen, im Garten sämtliche Pflanzen entfernen (z. T. mehrere Jahre alt), Steinterasse reinigen (wetterbedingt leicht vermoost), und vieles mehr. Ansonsten nimmt er den Schlüssel nicht an. Geht das so einfach?



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Geändert von patronata (05.02.2013 um 19:23 Uhr)
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  #2  
Alt 05.02.2013, 19:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nach Kündigung Tapeten im Keller entfernen?

Was ist denn im Mietvertrag zum Thema Übergabe der Wohnung bei Auszug vereinbart? So einfach auf Zuruf nach Gutsherrenart kann der Vermieter nichts verlangen.

Also bitte die entsprechenden Passagen im Vertrag abtippen, oder scannen und einstellen.
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  #3  
Alt 05.02.2013, 20:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.02.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Nach Kündigung Tapeten im Keller entfernen?

es steht nur drin
§ 20 Rückgabe bei Beendigung der Mietzeit
Bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume im sauberen Zustand mit allen Schlüsseln dem Vermieter zurückzugeben. Nach Räumung ist der Vermieter nach Ankündigung berechtigt, die Mietsache auf Kosten des Mieters zu öffnen, zu reinigen, zurückgelassene einzelne Gegenstände zu verwahren und wertloses gerümpel zu vernichten.
Vom Garten ist im gesamten Mietvertrag nicht die Sprache.
Aber was ist mit dem Keller?
Hab gehört, das er den gar nicht als Wohnraum stellen durfte. (wurde aber auch nicht bei den Quadratmetern angerechnet)
Wegen Brandschutzverordnung!?

Geändert von patronata (05.02.2013 um 20:52 Uhr)
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  #4  
Alt 06.02.2013, 08:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nach Kündigung Tapeten im Keller entfernen?

Zitat:
sind die Mieträume im sauberen Zustand mit allen Schlüsseln dem Vermieter zurückzugeben.
Das nennen dann die Gerichte besenrein. Erklärung des BGH hier: Deutscher Mieterbund e.V.: besenrein

Das gilt dann auch für die Tapeten, die nicht entfernt werden müssen:
BGH: Keine formularmäßige Pflicht zur Tapetenbeseitigung bei Auszug Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net

Da dies auch nicht im Mietvertrag vereinbart ist, kann der VM solche Sonderwünsche überhaupt nicht durchsetzen.
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  #5  
Alt 06.02.2013, 11:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.02.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Nach Kündigung Tapeten im Keller entfernen?

Danke für die schnelle Rückantwort und für die Info!
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Stichworte
auszug, fenster, keller, kündigung, tapete


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