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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Hallo!
Durch Zufall habe ich erfahren, dass mein Vermieter das Haus verkauft hat. Dass er die Absicht hatte, hat er uns Mietern mitgeteilt. Dass der Verkauf jetzt aber stattgefunden hat, habe ich nur durch eine andere Mieterin erfahren, die eine Reparatur von ihm wollte und an den neuen Vermieter verwiesen wurde. Von ihm selber habe ich noch keine Infos. Geht mein Mietvertrag jetzt automatisch auf den neuen Vermieter über, ohne dass ich damit einverstanden bin?? Oder kann ich auch ohne Kündigungsfrist den Vertrag mit einem neuen Vermieter ablehnen? Da ich sowieso schon einige Zeit nach einer neuen Wohnung suche, stellt sich die Frage: Kann es Probleme geben, wenn ich meinem - alten - Vermieter kündige "offiziell" unwissend, dass es einen neuen Vermieter gibt. Besonders was die Frist der Zustellung bis zum 3. des Monats angeht. Schon mal vielen Dank! |
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#2
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Hallo kumquat,
bei Verkauf eines Mietobjektes gilt im Speziellen der folgende Satz: "Kauf bricht nicht Miete" Das bedeutet, dass alle Rechte und Pflichten 1 zu 1 vom alten auf den neuen Vermieter übergehen. Somit ändert sich nichts am Vertragsverhältnis, mal abgesehen davon, dass der Empfänger der Miete ein anderer ist. Als Schlussfolgerung räumt dir der Verkauf des Hauses auch kein Sonderkündigungsrecht ein, da sich am Vertragsverhältnis nichts geändert hat. Ich hoffe ich konnte helfen und freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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