Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Rauswurf durch mündliche Kündigung?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 14.01.2011, 19:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.01.2011
Beiträge: 1
Standard Rauswurf durch mündliche Kündigung?

Hallo
Ich hätte da ein rießen Problem. Da müsste ich etwas ausschreiben. Mai 2010 bin ich nach Bayern gezogen zweck arbeit mit meinen Mann. august 2010 haben wir eine wohnung gefunden. Beide berufstätig, miete war locker drin.
23.08.10 wurde mein Mann verhaftet und sitzt seit dem in JVA. bis November konnte ich die miete in höhe von 660 warm aufbringen. Doch Dezember ging es dann nichtmehr. Durch meinen Krankenstand ( der seit 7 Wochen ist) konnte ich einfach nicht arbeiten. Soo nun zum eigendlichen problem. Die Miete von 2 monaten steht nun morgen am 15.01 offen. Den Vermieter erklärte ich das ich einen zuschuss vom amt bekomme und das es in bearbeitung ist. Doch das Sie aufjendenfall innerhalb der nächsten woche die 2 Mieten bekommen. Eines Tages standen sie vor meiner tür, ich machte sie auf und sie drängten mich in die Wohnung. Schrien mich an und meinte wen ich bis zum 15.01.11 meine zwei offenen stehenden Mieten nicht begleiche, dass sie mit einem Rollkomando kommen und mich vor die Türe setzten. Die möbel wegschmeißen.

SO nun habe ich panische Angst vor meinen Vermietern, sie sagten wäre es bis dahin bezahlt wäre ich mit einen blauen auge davon gekommen wen nicht sitze ich ab samstag auf der Straße.


Was kann ich nun machen?
Bitte hilft mir ich habe große Angst



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 15.01.2011, 16:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Rauswurf durch mündliche Kündigung?

Rollkommando o.ä. gibt es nicht. Und wenn der Vermieter etwas ähnliches vorhat, dann sofort die 110 anrufen. Die Trachtentruppe wird dann dem VM vorlesen welche Rechte er hat.

Fakt ist aber, dass bei Mietrückstand von 2 Mieten die fristlose, bzw. fristgerechte Kündigung droht. Hier ist aber die Möglichkeit dieser Kündigung zu widersprechen und der Gang zum Gericht möglich.

Infos hier: http://tinyurl.com/4vbggc6

und hier:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ao_vermiet.htm
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Fristlose Kündigung durch Vermieter mad Kündigung 5 07.12.2009 19:10
Rauswurf ohne ordentliche Kündigung! Wie kann ich mich wehren? Rumsdibums75 Kündigung 1 22.06.2009 00:06
Fristlose Kündigung durch den Mieter! example Kündigung 1 21.06.2009 23:55
Außerordentliche Kündigung bei Kündigung durch Vermieter möglich? Ava Adore Kündigung 1 26.05.2009 13:04
Ist überhaupt gekündigt? Mündliche Kündigung möglich? cupcake Kündigung 3 19.04.2009 17:07


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:23 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Kündigung
Rauswurf durch mündliche Kündigung?