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Rauswurf ohne ordentliche Kündigung! Wie kann ich mich wehren?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 20.06.2009, 16:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.06.2009
Beiträge: 1
Standard Rauswurf ohne ordentliche Kündigung! Wie kann ich mich wehren?

Hallo Leute! Ich habe ein übles Problem mit meinem Vermieter und würde gerne erfahren was ich am besten tun kann! Hier mein Problem:
Ich war im letzten Monat gezwungen, mir kurzfristig eine neue Bleibe zu suchen. Dabei bin ich an einen privaten Vermieter geraten, der möblierte Zimmer vermietet. Ich habe am 19.05.09 einen Mietvertrag unterschrieben, in dem das Mietverhältniss am 20.05.09 beginnt. Ich bin Hartz IV-Empfänger und bekomme das Zimmer also vom Amt bezahlt. Den Zimmerschlüssel wollte der Vermieter mir erst aushändigen, wenn er die erste Miete + Kaution oder eine schriftliche Bestätigung vom Amt erhalten hat, in welcher steht, dass das Amt die Miete des Zimmers übernimmt. Das kann ich verstehen und es war kein Problem für mich. Da der 20.05.09 ein Mittwoch war ( Die Arge ist in unserer Stadt mittwochs geschlossen) und der 21.05.09 ein Feiertag, konnte ich erst am 22.05.09 zur Arge um mich um die Angelegenheit zu kümmern. Also habe ich am 22.05.09 die nötigen Unterlagen eingereicht und mir die gewünschte Bescheinigung besorgt. Diese habe ich meinem Vermieter am selben Tag vorgelegt und daraufhin die Schlüssel von ihm bekommen. Soweit so gut! Leider hat die Arge meine Unterlagen anscheinend noch nicht bearbeitet und bis heute kein Geld an den Vermieter gezahlt. Am 10.05.09 hat mein Vermieter mir mitgeteilt, dass er noch kein Geld erhalten hat und mich gebeten, mich darum zu kümmern. Ich bin dann am nächsten Tag wieder zur Arge gegangen und hab denen mein Problem geschildert. Dort hat man mir gesagt das diese Sache bearbeitet wird und im Laufe der nächsten Woche die Zahlung erfolgen würde. Die Sachbearbeiterin hat sich zusätzlich meine Telefonnummer notiert, für den Fall, dass noch irgendwelche Unterlagen fehlen sollten. Dies habe ich meinem Vermieter mitgeteilt und er hat sich damit erstmal zufrieden gegeben. Nun zu meinem Problem:
Anscheinend hat die Arge noch immer kein Geld gezahlt. Ich habe dann gestern nachmittag mein Zimmer verlassen und bin erst am späten Abend zurückgekehrt. Dann die böse Überraschung! Als ich vor meinem Zimmer stand, musste ich feststellen, dass mein Vermieter mein Schloss mit einem Steckschlüssel blockiert hatte. Ausserdem klebte an meiner Tür für jeden sicht-und lesbar ein Zettel ( DIN-A4 mit schwarzem Edding dick beschriftet) mit folgendem Inhalt:
"Zimmer ist beschlagnahmt!!!
Pesönliche Sachen unterliegen Vermieterpfandrecht!!!
Gewaltsames Eindringen ist Einbruch und wird zur Anzeige gebracht.
Wenn Sie sich einigen wollen, rufen Sie an!
Die Hausverwaltung!"
So der genaue Wortlaut des Schreibens!
Nachdem ich das erstmal verdaut hatte, wollte ich mich natürlich mit dem Vermieter einigen und habe in deshalb angerufen. Von Einigung konnte allerdings keine Rede sein, denn mein Vermieter ließ mich gar nicht zu Wort kommen sondern fing gleich an zu brüllen und mich zu beleidigen! Als ich dann drohte, mich an die Polizei zu wenden, meinte er sogar er könne mir Hausverbot erteilen und hat dann aufgelegt. Daraufhin bin ich dann zur Polizei gegangen um diese um Hilfe zu bitten. Allerdings konnte der Beamte leider auch nicht mehr tun, als sich mit meinem Vermieter in Verbindung zu setzen um ihm ins Gewissen zu reden und ihm zu erklären das sein Verhalten rechtlich sehr bedenklich sei. Mein Vermieter ließ sich aber auch dadurch nicht beirren und beharrte weiterhin auf seinem Standpunkt, er sei im Recht und sein Verhalten absolut in Ordnung. Damit waren dann leider auch die Möglichkeiten der Polizei erschöpft. Der Beamte konnte mir dann nur noch raten mich an einen Anwalt zu wenden und mir fürs erste beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung zu besorgen. Nun sind die Herren von der Polizei ja auch keine Experten für Mietrecht und deshalb möchte ich fragen, ob mir jemand erklären kann, wie ich mich am besten dagegen wehren kann. Das mein Vermieter nicht im Recht ist, steht meiner Meinung nach außer Frage!
Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte. Vielen Dank schon mal!



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  #2  
Alt 22.06.2009, 00:06
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Rauswurf ohne ordentliche Kündigung! Wie kann ich mich wehren?

Hallo und vielen Dank für deine Frage.

Leider kann ich bei so einer verfahrenen Situation auch nicht mehr raten, als sich rechtlichen Beistand zu besorgen.

Fakt ist, dass eine Kündigung wegen Mietschulden ausgeschlossen werden kann, da hier ein Zahlungsversäumnis von mindestens 2 Monaten bestehen muss. Dieses Zeitfenster ist jedoch nicht ausgeschöpft!

Somit hat der Vermieter kein Recht die Wohnung für den Mieter unzugänglich zu machen!

Da es aber scheinbar nicht hilft mit dem Vermieter zu reden, noch zu schreiben, bleibt meines Erachtens nach nur die Möglichkeit der Agentur Dampf zu machen und ggf. einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen, um die Wohnung vom Vermieter zu befreien!

In diesem Falle wäre sicher auch eine Kürzung der Miete wegen Unbewohnbarkeit, ggf. Schadensersatz für Hotelkosten etc. eine denkbare Option. Dies aber nur mit Rücksprache der Agentur oder einem fachlichen Rechtsbeistand!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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