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Rückzahlung Kaution bzw. Verrechnung mit evtl. Nebenkosten
Hallo, ich benötige mal wieder euren Rat da es mir eindeutig zu lange dauert bis ich vom Mieterverein mal Antwort bekomme:
Am 31.1.12 habe ich meine alte Wohnung nachm Auszug übergeben. Es war soweit alles in ordnung bis auf eine minimale Lackabsplitterung an der Schlafzimmertür die ich nachbessern sollte sobald mir der Verwalter einen Termin genannt hat. Jedenfalls ist der Vermieter/Verwalter laut Mietvertrag berechtigt die Kaution 3 Monate einzubehalten. Am 3.5. habe ich meinem Verwalter eine schriftliche Aufforderung (Einwurfeinschreiben) geschickt meine Kaution auszubezahlen. Keine Reaktion. Am 26.5. dann ein Brief von ihm mit dem Guthaben meines Kautionskontos, dass die Nebenkostenabrechnungen für 2011 & 1.2012 noch ausstehen und dass er vorschlägt dafür 1/12 des Kautionsbetrags einzubehalten. Ist dies rechtens? Darf er das? Das nächste wäre dann dass er lt. Kontoauszug bereits am 15.5. das Kautionskonto aufgelöst hat, mir in dem Brief (25.5.) geschrieben hatte dass er in den Pfingstferien aus familiären Gründen mit seinen Enkeln in Urlaub muss und ich mich bis Mitte Juni gedulden soll. Bis heute kein Geldeingang. Ich hatte vor ihm nochmals eine Afforderung zu schreiben. Ist es nun aber rechtens dass er 1/12 einbehält? (der Kautionsbetrag beträgt 960 € zzgl. Zinsen) Vielen Dank schonmal!! |
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#2
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AW: Rückzahlung Kaution bzw. Verrechnung mit evtl. Nebenkosten
Wenn für 2011 eine Nachzahlung ansteht, dann darf der Verwalter dafür einen Teil der Kaution bis zur endgültigen Abrechnung einbehalten. Auch für Januar 2012 dürfte durch die Heizkosten die Vorauszahlung nicht ausreichen.
Mehr zum Thema hier: Rückzahlung der Mieterkaution |
#3
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AW: Rückzahlung Kaution bzw. Verrechnung mit evtl. Nebenkosten
Aber Gas und Strom lief direkt auf mich bei den Stadtwerken, dies ist schon lang erledigt für die alte Wohnung. Hier geht es lediglich um die Kosten für Wasser/Abwasser, Versicherungen die der Mieter anteilig tragen muss, Grundsteuer und dort wars noch ein Gärtner der umgelegt wird. Für diese kosten wurde eine monatliche Pauschale von 70 € bezahlt.
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#4
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AW: Rückzahlung Kaution bzw. Verrechnung mit evtl. Nebenkosten
Zitat:
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#5
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AW: Rückzahlung Kaution bzw. Verrechnung mit evtl. Nebenkosten
Vorauszahlung
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Stichworte |
kaution, mietkaution, rückzahlung |
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