|
Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
![]()
Guten Abend!
Im Rahmen meiner Existenzgründungshilfe + Hartz IV hatte ich nunmehr drei Monate einen Anteil einer Gemeinschaftpraxis von Heilpraktikern angemietet. Die Kosten in Höhe von 200.- waren in meiner Kalkulation gerade noch machbar. Allerdings habe ich die Räume noch kein einziges mal benutz, da ich noch keine Klienten gewinnen konnte. Wegen einer enormen Nebenkostennachberechnung meiner Wohnräume bin ich nunmehr für die Praxismiete zahlungsunfähig geworden und habe daher umgehend gekündigt. Nun bestehen die jedoch auf die reguläre Kündigungsfrist, während ich mich frage, ob in diesem Fall nicht eine fristlose Sonderkündigung möglich wäre? Herzlichen Dank im Voraus und liebe Grüße, Werner |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
![]() Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
![]()
Hallo Spicy,
so wie ich das sehe schützt Unwissenheit vor Strafe nicht und der Mietvertrag ist rechtskräftig. Ob das Objekt genutzt oder auch nicht genutzt wird liegt ja im Ermessen des Mieters. Ich sehe somit leider keine Möglichkeit früher als innerhalb der regulären Kündigungsfrist aus dem Vertrag auszuscheiden. Ggf. durch Finden eines Nachmieters. Hier würde ich aber vorab das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#3
|
|||
|
|||
![]()
Danke schon mal!
Ich meinte nun ja nicht unbedingt den Aspekt meiner Unwissenheit, eher dachte ich aufgrund der überraschenden Zahlungsunfähigkeit, in den Schutz eines Sonderrechtes zu kommen. Anscheinend aber nicht. Viele Grüße! |
![]() |
|
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Sonderkündigung in meinem Fall möglich? | imebro | Kündigung | 3 | 11.11.2009 09:35 |
Kann eine Sonderkündigung in eine ordentliche Kündigung umgewandelt werden? | lipjan | Kündigung | 1 | 06.04.2009 19:28 |