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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
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#1
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Hallo an Alle!
Ich bin seit heute neu hier und möchte zunächst Alle hier im Forum begrüßen. Zur Zeit wohne ich in einer kleinen 40 qm Appartement-Wohnung. Nun möchten meine beiden Kinder (16 + 14 Jahre), die bisher bei ihrer Mutter leben, zu mir ziehen. Das ganze ist bereits beim Jugendamt bekannt und der Umzug der Kinder wäre schon recht dringend nötig, da die Kinder schikaniert werden, seit ihre Mutter von ihren Auszugsplänen weiß... Nun möchte ich natürlich meinen Kindern nicht noch 3 Monate Terror dort zumuten, da ich meine Wohnung nun gekündigt habe und dann der Mietvertrag erst zum 28.2.10 ausläuft (falls ich richtig gerechnet habe). Zu mir nehmen kann ich die Kinder bis dahin nicht, da ich - wie ja oben geschrieben - in einer 40 qm Appartement-Wohnung lebe. Ich werde mich nun nach einem kleinen Haus zur Miete umschauen, damit die Kinder auch ein schönes Zuhause bekommen. Finanziell ist mir die Doppelzahlung der Miete (alte und neue Wohnung/Haus) nicht möglich, da ich ja bis zum Auszug der Kinder noch Kindesunterhalt für sie zahlen muss! Nun meine Frage: Gibt es für mich eine Möglichkeit, aufgrund dieser Konstellation bzw. Sondersituation früher aus dem Mietvertrag heraus zu kommen? Vielen Dank und schöne Grüße, imebro |
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#2
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hmmm... hat wirklich niemand von Euch einen Tipp für mich?
Wäre schön, wenn jemand antwortet... Schöne Grüße, imebro |
#3
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Hallo imebro,
rein rechtlich wäre mir dies nicht als Grund für ein Sonderkündigungsrecht bekannt. Aber in solchen Fällen kann meist ein Gespräch mit dem Vermieter helfen. Vielleicht lässt er sich erweichen und es kann ein Aufhebungsvertrag gemacht werden. Da dies aber eher unwahrscheinlich ist, bleibt immernoch die Möglichkeit der Stellung eines Nachmieters auf eigene Kosten, der schnellstmöglich in das bestehende Vertragsverhältnis eintritt. Auch dies empfehle ich vorab mit dem Vermieter abzusprechen. Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche viel Erfolg. Mietrecht Einfach
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#4
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Vielen Dank für die Antwort.
Ich werde dies sicher so versuchen... auch wenn die Chancen auf einen Aufhebungsvertrag nicht allzu groß sind. Heute denken eh alle nur ans Geld und ihren eigenen Vorteil :-( Aber die Idee mit dem Nachmieter hat sicher wesentlich bessere Chancen und ich hoffe auf das Verständnis des Vermieters. Gruss imebro |
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Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Kann eine Sonderkündigung in eine ordentliche Kündigung umgewandelt werden? | lipjan | Kündigung | 1 | 06.04.2009 19:28 |