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Sonderkündigung nach Vermieterwechsel

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 15.02.2015, 21:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.02.2015
Beiträge: 2
Standard Sonderkündigung nach Vermieterwechsel

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Vor fast einem Jahr wurde mir mitgeteilt, dass die Wohnung, in der ich (noch) wohne, verkauft werden soll. Aus Angst vor Eigenbedarf oder Mieterhöhung fragte ich meinen Vater, ob er irgendwie in der Lage sei, die Wohnung für mich zu kaufen. Er bat stattdessen seine Frau darum, da sie wohlhabender ist. Als ich davon erfuhr, hatte sie bereits begonnen mit der Maklerin zu verhandeln. Dann wollten sie und mein Vater lauter absurde Bedingungen daran knüpfen, wie z.B. die Dauer meines Studiums oder meine Mietdauer, weshalb ich ihnen vom Kauf abriet und der Kontakt zwischen uns abbrach. Es kamen zwei, drei Briefe von ihr, in denen sie mich schikanierte, da es meinetwegen meinem Vater so schlecht ginge... Ich ging davon aus, sie würde die Whg nicht kaufen und erfuhr nun im Dezember zufällig von der Hausverwaltung, dass sie die Whg doch gekauft hat, nur weil ich wegen eines Schimmelproblems dort anrief. Kurz darauf kam ein offizieller Brief mit dem Hinweis auf den Eigentümerwechsel und seitdem haben mein Vater, seine Frau und ich per Brief kommuniziert. Ich fühle mich übergangen finde es grenzüberschreitend und absolut nicht zumutbar, hier noch zu bleiben, da sie mir bereits mit einer Mieterhöhung gedroht hat, also klar ist, dass es nicht darum geht, mich zu unterstützen, sondern, Kapital daraus zu schlagen und Macht über mich auszuüben. Nun habe ich eine Whg gefunden, in die ich bereits im April einziehen müsste, doppelte Miete kann ich nicht bezahlen. Ist ein Sonderkündigungsrecht aufgrund psychischer Belastung möglich? Ich habe Alpträume seitdem ich weiß, dass diese Frau nun meine Vermieterin ist und will schnellstmöglich hier raus und wieder unabhängig von ihr sein. Außerdem hat sich bei Vertragsabschluss mein Vater für mich verbürgt, aber ich habe auch eine Kaution gezahlt. Was kann passieren, wenn ich nun fristgerecht zum Mai kündige, aber bereits ab April ausziehe und nicht mehr zahle?

Bin dankbar für jeden Rat,
Siobhan



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  #2  
Alt 16.02.2015, 10:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Sonderkündigung nach Vermieterwechsel

Zitat:
Ist ein Sonderkündigungsrecht aufgrund psychischer Belastung möglich?
Nein, leider nicht, denn das Mietrecht nimmt keine Rücksicht auf Sentimentalitäten.
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  #3  
Alt 16.02.2015, 17:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.02.2015
Beiträge: 2
Standard AW: Sonderkündigung nach Vermieterwechsel

Wenn man vom neuen Vermieter schikaniert wird, sodass es kein normales Mieter-Vermieter-Verhältnis ist, sollte es doch möglich sein, aus dem Mietvertrag auszusteigen?
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  #4  
Alt 16.02.2015, 17:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Sonderkündigung nach Vermieterwechsel

Zitat:
Was kann passieren, wenn ich nun fristgerecht zum Mai kündige, aber bereits ab April ausziehe und nicht mehr zahle?
Kündigung zum 31.05. bedeutet, dass auch bis zu diesem Tag die komplette Miete incl. Betriebskosten gezahlt werden muss. An einem früheren Auszug kann Sie niemand hindern, das bedeutet aber auch doppelte Mietzahlung. Und zu der nicht gezahlten Miete kämen dann noch die Anwalts- und Gerichtskosten.
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Stichworte
bürgschaft, sonderkündigung, vermieterwechsel

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