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Sonderkündigungsrecht? Früher aus der Wohnung'?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 23.12.2009, 13:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.12.2009
Beiträge: 2
Rotes Gesicht Sonderkündigungsrecht? Früher aus der Wohnung'?

Hallo,
ich bin neu hier und habe ein großes Problem.
Ich bin ALG2 Empfängerin und wohne in einer 3 zimmerwohnung mit 80qm. Jetzt habe ich nach ewiger suche endlich eine Wohnung gefunden in die ich gern einziehen würde. Eine bei der der Vermieter nix gegn ALG2Empfänger hat und nix gegen Kinder hat.
Problem ist nur, die wohnung ist zum 1.2. zu vermieten. Und ich muß ja meine wohnung noch kündigen. Ich kann mit meinen vermietern nicht reden, die sind nicht grad nett. Sie rufen hinter meinem rücken bei der ARGE an usw. Und die Hausverwaltung hat mich beschuldigt, unsere Hunde würden in die Tiefgarage machen obwohl es Katzen sind und seit die gitter vor den Tiefgaragenfenstern sind kommen die Katzen auch nimmer rein um dort hinzumachen.
Jetzt meine Frage, kann ich irgendein sonderkündigungsrecht anbringen um früher aus der wohnung zu kommen?
Wie ist es wenn der Mietpreis pro qm über dem mietspiegel liegt??? Mietspiegel besagt 5,00 € ich zahle 5,80 Pro qm.
Außerdem wollten meine Vermieter ja eh renovieren wenn ich mal ausziehe.



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  #2  
Alt 23.12.2009, 16:58
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Sonderkündigungsrecht? Früher aus der Wohnung'?

Hallo coco,

eine vorzeitige Kündigung sehe ich in deinem Fall nicht als gegeben an. Auch, dass die zu zahlende Miete die ortsübliche Miete lt. Mietspiegel übersteigt gereicht vermutlich eher zur Kürzung der Miete als zur fristlosen Kündigung oder Sonderkündigung.
Es ist auch durchaus zulässig, als Vermieter eine Miete zu verlangen, die über dem Wert des Mietspiegels liegt. Gründe können hierfür eine hochwertige Ausstattung der Wohnung und andere Qualitätsmerkmale sein.

Nun kenne ich mich mit den Mietgeflogenheiten als Empfänger von staatlicher nicht so aus und weiß auch nicht, welches Wort da von den Behörden mitgesprochen wird.

Am besten erkundigst du dich hier mal vor Ort bei den Behörden. Wenn ich richtig liege haben die bei einem Wohnungswechsel ja auch einen Teil an Mitbestimmungsrecht? (Durch Zahlung oder Zuschuss zur Miete?)


Freundliche Grüße,


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  #3  
Alt 23.12.2009, 17:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.12.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Sonderkündigungsrecht? Früher aus der Wohnung'?

gehobene ausstattung gibt es keine. nur jede menge mängel! Die waren schon beim einzug und der vermieter hatte da gesagt, reparaturen bzw erneuerungen werden gemacht wenn ich ausgezogen bin
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  #4  
Alt 23.12.2009, 23:34
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Sonderkündigungsrecht? Früher aus der Wohnung'?

Hallo coco,

sollten die Mängel nicht unerheblich sein, würde ich dir empfehlen, eine Mängelanzeige an den Vermieter zu schicken (WICHTIG: Schriftlich) unter Auferlegung einer Frist zur Beseitigung der Mängel.

Sollte der Vermieter dieser Frist nicht nachkommen, könnte sich dir doch die Option der fristlosen Kündigung oder Sonderkündigung eröffnen, solange es sich nicht um einen "tropfenden Wasserhahn" handelt.


Mehr zur fristlosen Kündigung und die wichtigsten Tatbestände kannst du hier noch einmal nachlesen: Die fristlose Kündigung durch den Mieter


Freundliche Grüße,


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