Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Sonderkündigungsrecht im Pflegefall???

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 23.08.2010, 22:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.08.2010
Beiträge: 1
Rotes Gesicht Sonderkündigungsrecht im Pflegefall???

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Meine Mutter wohnte in München zur Miete, seit mitte Juli ist sie vom Krankenhaus aus auf Reha gekommen, von dort aus ohne einen Tag in Ihrer Wohnung ins Pflegeheim, da sie laut Ärzte nicht mehr ohne Betreuung auskommt.
Nun hab ich die Wohnung gekündigt, zumindest versucht die Kündigungsfrist von 3 Monaten auf einen herab zu setzen, da dies ja für mich zumindest ein außerordentlicher Kündigungsgrund ist und besondere Schwere des Falls vorliegt.
Nun is t es so, dass meine Mutter schon mehr als 25 jahre in der Wohnung war und die Wohnungsgesellschaft die Frist nur von 3 auf 2 Monate reduziert hat, ich aber ende August offiziell aus dem Vertrag raus will und ich auch dann die Mietkaution in voller höhe erstattet haben möchte. Zudem sollen wir Tepichböden und Tapeten raus machen, obwohl die Wohnungen alle im März 2011 Grundsaniert werden und sich bis dahin auch kein Mieter mehr einfinden wird in dieser Wohnung.
Gilt in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht oder müßten wir uns ggf. an die 2 Monatsfrist des Vermieters unter bezhalung der Miete halten, auch wenn das Amt das Konto gesperrt hat um die Pflegeheimkosten zu sichern?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Tweety



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 24.08.2010, 00:52
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Sonderkündigungsrecht im Pflegefall???

Hallo,

wir haben auch einen Informationsbereich zur Sonderkündigung und unter welchen Umständen diese möglich ist:
Die Sonderkündigung durch den Mieter

Der Sachverhalt Ihrer Mutter scheint leider keine Ausnahme zu machen.

Bzgl. der Wiederherstellung der Mietwohnung nach vertraglichen Vorgaben: Hierauf hat der Vermieter durchaus das Recht. Hier sollten Sie die einzelnen vertraglichen Klauseln zur Übergabe der Wohnung überprüfen.

Diese müssen Sie natürlich erfüllen, ob die Wohnungen vom Vermieter nun grundsaniert werden in Zukunft oder nicht. Und ob vor März 2011 ein neuer Mieter gefunden wird oder eben nicht liegt eben auch nicht in Ihrer Macht.

Vielleicht hat aber einer unserer anderen Forennutzer eine bessere Nachricht für Sie.

Ich drücke die Daumen,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 24.08.2010, 10:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Sonderkündigungsrecht im Pflegefall???

Das sieht wirklich nicht gut aus für Sie und Ihre Mutter. Die Verkürzung der Kündigungsfrist von 3 auf 2 Monate ist schon eine Kulanz von Seiten der Wohnungsgesellschaft und keine Selbstverständlichkeit.

Teppichboden der Ihrerseits verlegt wurde, muss auch bei Beendigung des Mietverhältnisses von Ihnen entfernt und entsorgt werden. Bei dem Entfernen der Tapeten könnte es aber positiv für Sie aussehen. Vergleichen Sie bitte Ihre Situation mit der im folgenden Link: http://vermieter.foren-city.de/topic...ei-auszug.html

Und betreffend der Kaution hat der Vermieter auch eine längere Überlegungsfrist, die durchaus 6 Monate betragen kann. Nähere Einzelheiten finden Sie in der Rubrik Kündiung und Mietkaution Rückzahlung: Rückzahlung Mietkaution
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Sonderkündigungsrecht für Mieter E1198 Kündigung 5 05.05.2010 22:38
Sonderkündigungsrecht wegen Mängeln pami2010 Kündigung 6 13.04.2010 14:41
Vor Einzug Sonderkündigungsrecht? Rechtens? biene Kündigung 2 31.01.2010 12:54
Sonderkündigungsrecht? Früher aus der Wohnung'? coco Kündigung 3 24.12.2009 00:34
Sonderkündigungsrecht bei Todesfall ballon Kündigung 1 02.12.2009 22:48


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:50 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Kündigung
Sonderkündigungsrecht im Pflegefall???