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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Teilkündigung bei zwei Hauptmietern
Sehr geehrte Forenmitglieder,
Anfang des Jahres bin ich mit meinem nun Ex-Freund zusammengezogen. Wir haben uns bewusst beide als Hauptmieter eingetragen, damit wir im Falle einer Trennung gleichen Anspruch auf die Wohnung haben. Nun hat es sich ergeben, dass ich eine neue Wohnung in Aussicht habe und daher beim Vermieter beantragt, mich aus dem Mietvertrag zu streichen, da mein Ex-Freund die Wohnung übernehmen würde. Die Zahlung der Miete ist gewährleistet. Jetzt hat der Vermieter ein Schreiben geschickt, in dem er erklärt, dass er uns beiden fristgemäß kündigt, obwohl bereits angekündigt wurde, dass mein Ex-Freund die Wohnung übernimmt. Als Kündigungsgrund gab der Vermieter an, dass er mit einer Einpersonenvermietung nicht einverstanden ist. Nun stellt sich natürlich die Frage, ob diese Kündigung des Vermieters rechtens ist und wie ich aus dem Mietvertrag heraus komme, ohne dass mein Ex-Freund ebenfalls kündigen muss? Vielen Dank schon mal im Voraus für die Beantwortung meiner Frage. |
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#2
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AW: Teilkündigung bei zwei Hauptmietern
Da Sie beide den Mietvertrag unterschrieben/abgeschlossen haben, können Sie auch nur gemeinsam kündigen. Ob danach der Vermieter mit nur einer Person einen neuen Mietvertrag abschließt, ist allein seine Entscheidung. Ein Anrecht darauf besteht jedenfalls nicht.
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Stichworte |
kündigung, teilkündigung, trennung |
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