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Umzug innerhalb des Hauses ohne gültigen Mietvetrag

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 30.03.2009, 13:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.03.2009
Beiträge: 2
Standard Umzug innerhalb des Hauses ohne gültigen Mietvetrag

Hallo!
Bei mir ergibt sich folgende Problematik.

Ich habe zwei Jahre eine Wohnung bewohnt, mit gültigem, also noch nicht gekündigtem Mietvertrag. Dann zog ich innerhalb des Hauses in eine andere Wohnung, der Mietzins und die Größe blieben gleich, nur liegt diese Wohnung im Paterre, vorher bewohnte ich eine Wohnung im 3. OG, in der Paterrewohnung wohne ich jetzt seit Februar 08.
Nun erhielt ich am 17.03.09 eine Aufforderung die von mir unberechtigt bewohnte Wohnung innerhalb von drei Monaten zu räumen, da kein neuer Mietvertrag zustande gekommen ist. Grundlage der Kündigung sind persönliche Differenzen (also kein Fehlverhalten meinerseits) mit mir und den Vermietern die auch im Haus wohnen.

Können die mich hier wirklich einfach rausschmeißen?

LG federschwinge



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  #2  
Alt 30.03.2009, 15:56
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo federschwinge,

also meines Erachtens nach ist eine Kündigung auf Grund persönlicher Indifferenzen nicht möglich. Ich empfehle dir hierzu auch einmal unseren Artikel zum Thema ordentliche Kündigung durch den Vermieter:
Die ordentliche Kündigung durch den Vermieter

Hier werden die Gründe aufgeführt, die den Vermieter berechtigen ordentlich das Mietverhältnis zu kündigen.

Problem was ich sehe ist natürlich, dass du keinen gültigen Mietvertrag für die neu bezogene Wohnung im Parterre hast. Wobei es sicher nachweisbar ist, dass du diese Wohnung dort nicht autonom besetzt hast. Die Mietzahlungen sind dabei sicher das schlagkräftigste Argument.

Darüberhinaus sind auch mündliche Mietverträge rechtskräftig.

Ich würde dir empfehlen deinen Vermieter anzuschreiben und auf einen mündlich geschlossenen Mietvertrag verweisen. Darüberhinaus sollte ihm mitgeteilt werden, dass der Kündigungsgrund (meines Kenntnisstandes nach) nicht vom BGB abgedeckt wird.

Und solltest du die Wohnung zu unrecht bewohnen ... wie bist du dann an die Schlüssel gekommen?


Ich drücke die Daumen und stehe für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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  #3  
Alt 30.03.2009, 16:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.03.2009
Beiträge: 2
Standard

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort

Macht auf jeden Fall schon mal Mut sich das nicht einfach gefallen zu lassen.

Darüberhinaus das ich immer! pünktlich meine Miete gezahlt habe und eine Mietsicherheit in Höhe von 600€ hinterlegt ist, gibt es diverse Zeugen in der Nachbarschaft die wissen das ich keine Besetzerin bin.

Werde jetzt mal den Artikel lesen gehen und dann ein Schreiben aufsetzen.

Ach so, eine Frage noch, was bedeutet in dem Räumungsanschreiben
"Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" ?

LG federschwinge
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  #4  
Alt 31.03.2009, 23:38
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo federschwinge,

ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bedeutet nichts anderes, als ggf. einen Verstoß nicht einzugestehen.

Beispiel:
Ein Mieter zweifelt die Nebenkostenabrechnung des Vermieters an. Sie erscheint ihm zu hoch. Der Vermieter zahlt "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" den Differenzbetrag. Dies macht er nun aus Kulanz oder des Hausfrieden wegen, aber den Fehler einer falschen Abrechnung gesteht er damit nicht ein.


Freundliche Grüße,



Mietrecht Einfach
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