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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Untermietvertrag richtig gekündigt?
dies schrieb ich der vermietergesellschaft: (hier annonymisiert)
"sehr geehrte damen und herren, ich bin/war untermieter bei einer von ihnen vermieteten whg in der düppelstraße 11; bei frau c. s. (erdgeschoss rechts)gemeldet. am 25.3.2012 verfasste ich meine kündigung (zum 31.5.2012) für den untermietvertrag, welchen ich im bei sein einer zeugin in den briefkasten der wohnung warf, da frau c. s sich (anscheinend) noch im ausland aufhällt und ich sie seit mehr als einem jahr nicht mehr zu sehen bekommen habe (und außerdem keine aufenthaltsadresse von ihr bekommen habe). außerdem steht in meinem untermietvertrag eine nicht mehr korekte adresse der tochter/enkelin (k. s.), welche in beisein von frau c. s. den untermietvertrag (in Auftrag am 30.4.2010) unterschrieb. da niemand die post von frau celestine schmill regelmäßig entgegenimmt (unteranderem haben sich von der saga briefe gehäuft)wurde mein brief anscheinend bis zum 31.5. auch nicht geöffnet und gelesen. so habe ich mein zimmer in einem leeren und angemessenen zustand verlassen und die schlüssel zusammen mit einem schreiben abermals in den briefkasten geworfen. nun stellen sich mir ein paar offene fragen: wer kümmert sich darum, dass meine schilder von der tür, klingel, etc kommen? hat fr. c s. eigentlich die miete regelmäßig bezahlt? (ich habe es bis zu meinem auszug regelmäßig getan!) ist die tochter/enkelin (k. s.) 2. hauptmieterin der wohnung? (...weil sie anfangs versucht hat, angelegenheiten mit der wohnung zu regeln...zuletzt kümmerte sich aber keiner mehr um termine/post bzgl. der wohnung) wissen sie wo sich frau c. s. aufhält (haben sie kontaktdaten)? es wäre sehr nett, wenn sie sich jemand von der geschäftsstelle a. (n.)bei mir per e-mail bzw per tel. zurückmelden könnte. mfg d. s." nun frage ich euch, habe ich mich richtig verhalten bzgl meiner vorgehensweise, der kündigung? |
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#2
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AW: untermietvertrag richtig gekündigt?
Da das Untermietverhältnis nur zwischen Hauptmieter und Untermieter besteht, hat die Vermietergesellschaft (fast) nichts damit zu tun.
Bis auf die falsche Kündigungsfrist - sie beträgt 3 Monate - scheint soweit alles in Ordnung zu sein. Man sollte nur noch darauf achten, dass der Wohnungszustand und Schlüsselrückgabe bei Übergabe, beweisbar sind. Zeugen, Protokoll, Fotos! |
#3
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AW: Untermietvertrag richtig gekündigt?
Zitat:
Mehr hättest Du nicht tun müssen. Deine Namensschilder mußt Du schon selbst entfernen. Alles andere hat Dich nicht zu interessieren. Das Schreiben an die Vermietergesellschaft war völlig unnötig. Ich glaube kaum das diese darauf reagieren wird. Denn Du bist/warst nicht ihr Vertragspartner. |
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Stichworte |
kündigung, kündigungsfrist, untermietvertrag |
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