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Unterschied befristeter und unbefristeter Mietvertrag

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 28.05.2010, 16:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.05.2010
Beiträge: 2
Standard Unterschied befristeter und unbefristeter Mietvertrag

Hallo, ich bin seit 16.09. Mieterin. im Mietvertrag wurde §2, Abs. 1 "er läuft auf unbestimmte zeit" angekreuzt. Darunter ist Abs. 2, mit einem Kästchen, das nicht angekreuzt wurde "Nur für Wohnraummietverträge (kündigungsausschluss)" dann kommen darunter noch ein paar kleingedruckte Sätze. In dem einen, der heißt: "Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf eines zeitraums von .... Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig." hat der Vermieter eine 1 eingetragen. Ich hab jetzt zum 31.08. gekündigt, weil ich meine einen unbefristeten Vertrag zu haben. Der Vermieter hat mir geschrieben das ginge nur nach einem Jahr mit der gesetzliche Frist und damit wäre das zum 15.12. korrekt. Dann folgt noch der Satz..."Wir akzeptieren die Kündigung nur dann, wenn wir bis zum 1.9. oder noch früher einen neuen Mieter gefunden haben." Ich denke das ist alles nicht rechtens. Ich hatte bei Vertragsabschluss gesagt, dass ich die Wohnung nur für ein Jahr mieten will. Kann mir jemand das erklären?
Danke
Sissi III



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  #2  
Alt 28.05.2010, 17:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Unterschied befristeter und unbefristeter Mietvertrag

Sie und nicht Ihr Vermieter haben Recht. Das Kreuz sagt deutlich, dass Sie einen Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist abgeschlossen haben.

Wenn Ihr Vermieter beim Kündigungsausschluss eine 1 einsetzt, hat das für Sie keine Bedeutung. Entweder ist ein Mietvertrag mit einem beiderseitigem Kündigungsausschluß für eine bestimmte Zeit (bis zu 4 Jahren) abgeschlossen, oder er ist sofort mit gesetzlicher Frist kündbar.

Da Ihr Vermieter bei der unbestimmten Zeit das Kreuz gemacht hat ist nur diese Variante gültig.

Mehr zum Thema Kündigungsverzicht finden Sie im Mietrechtslexikon:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...1/verzicht.htm
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ietvertrag.htm
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  #3  
Alt 29.05.2010, 12:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.05.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Unterschied befristeter und unbefristeter Mietvertrag

Vielen Dank für die Antwort Regnmacher, das bestätigt doch meine Annahme. hab noch eine Frage: hab gelesen, dass Zeitmietverträge eine Begründung brauchen, was könnten das denn für Gründe sein? Mein Mieter will ja offensichtlich seine Risiken keinen Nachmieter, bzw. nicht zum Kündigungszeitpunkt einen Nachmieter zu finden, minimieren, indem er mir die Annahme meiner Kündigung davon abhängig macht. Auch wenn ich verstehe, dass ich mit dem unbefristeten Mietvertrag auf der sicheren Seite bin, interessiert mich das.
Viele Grüße!
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  #4  
Alt 29.05.2010, 12:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Unterschied befristeter und unbefristeter Mietvertrag

Qualifizierte Zeitmietverträge, und nur diese sind überhaupt noch gültig, laufen eine bestimmte Zeit und werden automatisch beendet. Bei Abschluss solch eines Vertrages muss der Grund für die Beendigung bereits festgelegt werden.

Gründe könnten sein, ein zukünftiger Eigenbedarf, der Abriss des Hauses, oder aber eine andere wirtschaftliche Verwertung der Wohnung, des Hauses.

Der Vermieter Ihrer Wohnung wollte mit Ihnen keinen Zeitmietvertrag mit automatischer Beendigung abschließen, sondern einen befristeten Kündigungsauschluss vereinbaren. Aber das ist ihm misslungen.

Das alles und noch mehr können Sie in dem Link nachlesen, den ich Ihnen genannt habe.
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