|
Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Unterschied befristeter und unbefristeter Mietvertrag
Hallo, ich bin seit 16.09. Mieterin. im Mietvertrag wurde §2, Abs. 1 "er läuft auf unbestimmte zeit" angekreuzt. Darunter ist Abs. 2, mit einem Kästchen, das nicht angekreuzt wurde "Nur für Wohnraummietverträge (kündigungsausschluss)" dann kommen darunter noch ein paar kleingedruckte Sätze. In dem einen, der heißt: "Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf eines zeitraums von .... Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig." hat der Vermieter eine 1 eingetragen. Ich hab jetzt zum 31.08. gekündigt, weil ich meine einen unbefristeten Vertrag zu haben. Der Vermieter hat mir geschrieben das ginge nur nach einem Jahr mit der gesetzliche Frist und damit wäre das zum 15.12. korrekt. Dann folgt noch der Satz..."Wir akzeptieren die Kündigung nur dann, wenn wir bis zum 1.9. oder noch früher einen neuen Mieter gefunden haben." Ich denke das ist alles nicht rechtens. Ich hatte bei Vertragsabschluss gesagt, dass ich die Wohnung nur für ein Jahr mieten will. Kann mir jemand das erklären?
Danke Sissi III |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: Unterschied befristeter und unbefristeter Mietvertrag
Sie und nicht Ihr Vermieter haben Recht. Das Kreuz sagt deutlich, dass Sie einen Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist abgeschlossen haben.
Wenn Ihr Vermieter beim Kündigungsausschluss eine 1 einsetzt, hat das für Sie keine Bedeutung. Entweder ist ein Mietvertrag mit einem beiderseitigem Kündigungsausschluß für eine bestimmte Zeit (bis zu 4 Jahren) abgeschlossen, oder er ist sofort mit gesetzlicher Frist kündbar. Da Ihr Vermieter bei der unbestimmten Zeit das Kreuz gemacht hat ist nur diese Variante gültig. Mehr zum Thema Kündigungsverzicht finden Sie im Mietrechtslexikon: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...1/verzicht.htm http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ietvertrag.htm |
#3
|
|||
|
|||
AW: Unterschied befristeter und unbefristeter Mietvertrag
Vielen Dank für die Antwort Regnmacher, das bestätigt doch meine Annahme. hab noch eine Frage: hab gelesen, dass Zeitmietverträge eine Begründung brauchen, was könnten das denn für Gründe sein? Mein Mieter will ja offensichtlich seine Risiken keinen Nachmieter, bzw. nicht zum Kündigungszeitpunkt einen Nachmieter zu finden, minimieren, indem er mir die Annahme meiner Kündigung davon abhängig macht. Auch wenn ich verstehe, dass ich mit dem unbefristeten Mietvertrag auf der sicheren Seite bin, interessiert mich das.
Viele Grüße! |
#4
|
|||
|
|||
AW: Unterschied befristeter und unbefristeter Mietvertrag
Qualifizierte Zeitmietverträge, und nur diese sind überhaupt noch gültig, laufen eine bestimmte Zeit und werden automatisch beendet. Bei Abschluss solch eines Vertrages muss der Grund für die Beendigung bereits festgelegt werden.
Gründe könnten sein, ein zukünftiger Eigenbedarf, der Abriss des Hauses, oder aber eine andere wirtschaftliche Verwertung der Wohnung, des Hauses. Der Vermieter Ihrer Wohnung wollte mit Ihnen keinen Zeitmietvertrag mit automatischer Beendigung abschließen, sondern einen befristeten Kündigungsauschluss vereinbaren. Aber das ist ihm misslungen. Das alles und noch mehr können Sie in dem Link nachlesen, den ich Ihnen genannt habe. |
|
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Unbefristeter Mietvertrag und Eigenbedarf | Hugo11 | Mietvertrag | 3 | 23.05.2008 11:49 |