Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Vermieter dreht am RAD

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.01.2011, 09:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2011
Ort: Solingen
Beiträge: 2
aki1312 eine Nachricht über ICQ schicken aki1312 eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard Vermieter dreht am RAD

hallo allerseits,

kurz zu vorgeschichte. im september 2010 haben meine frau und ich einen mietvertrag zum 01.01.2011 für ein schnuckeliges häuschen unterschreiben welches wir zum 28.12.2010 laut vermieter beziehen dürfen da alle renovierungsarbeiten bis zum 24.12.2010 abegeschlossen sein sollten. der vormieter ist zum 22.11.2010 ausgezogen und somit hatte der vermieter und alle handwerker einen ganzen monat zeit um anstehende verschönerungsarbeiten sprich küche, diele und badezimmer zu fliesen und im badezimmer alle sanitäreinrichtungen zu installieren. im dezember 2010 sollten wir auch laut vermieter schon möliche renovierungsarbeiten die wir zu leisten hatten erledigen dürfen. auf meine anfrage beim vermieter um einen schlüssel zu bekommen wurden wir vom vermieter mit der aussage, begehen des hauses wäre im moment nicht möglich schlüsselübergabe wird noch stattfinden abgespeist. ok. dachte ich mir dann eben nicht und ich fragte ob wir wenigstens den kellerschlüssel haben können um schonmal ein paar umzugskartons einlagern zu können. diesen haben wir dann erhalten... juhu, der erste schritt ist getan und wir dürfen in den keller des hauses. als der umzugstermin 28.12.2010 näher rückte und die handwerker bis dato geradenal die küche und die diele gefliest aber noch nicht verfugt haben, fragten wir uns ob das alles gut gehen wird. inzwischen haben wir auf einem parkplatz eine schlüsselübergabe vollzogen nach der sich die vermieter in den weihnachturlaub verzogen hat und uns zugesichert hat das alles fertig werden wird. das war am 22.12.2010 auf nachfrage bei der firma die die fliesen verlegt hiess es nur, meine leute haben ab dem 24.12.10 bis zum 3.1.11 urlaub ich kann da nichts machen. kein vermieter keine firma kein planmässiger umzug... na super und nun??? da unser nachmieter in unserer schon völlig demöblierten und fast nicht mehr bewohnbaren wohnung sich bereiterklärt hat uns noch eine woche aufschub zu gewähren über den wir uns sehr gefreut haben in der hoffnung das die arbeiten im haus am 3.1.11 weitergehen werden. der nächste umzugstermin war für den 7.1.11 angepeilt. als wir am 7.1.11 mit dem möbelwagen und allen habseeligkeiten anrückten, wurde eine stunde vorher erst der fliesenboden in der diele verfugt und im badezimmer herrschte das reine chaos. es war noch nicht eine fliese an der wand geschweige denn am boden. da wir einen hund und andere kleintiere haben hiess es für uns, bewohnen der wohnung unmöglich. jeden tag von morgens bis abend sind die handwerker der vermieter in der wohnung und man hat nie ruhe und JEDE MENDGE DRECK in der bude. kurzehand sind wir zu einer freundin gezogen bei der wir nunmehr seit fast 2 wochen wohnen da die renovierungsarbeiten noch immer nicht fertig sind. man beachte das datum wir haben den 18.01.2011.... inzwischen wurde das badezimmer komplett auf anweisung des vermieters von allen fliesen befreit das es angeblich falsch gefliest wurde und der arbeitsauftrag anders war. ok. dann bitte macht einfach. vergangenen samstag stellte sich heraus das die bodenfliesen im badezimmer für diesen boden nicht geignet sind da nach der fertigstellung fast alle fugen beim ersten begehen des badezimmers aufplatzten.. na super.... gestern war der firmenboss und der vermieter da und die entscheidung ist auf einen linoleum boden gafallen. d.h. aktuell wird der fliesen boden zum 2 mal rausgeschlagen und evtl. diese woche noch ein linoleum boden verlegt. so weit so gut. nun kommt aber der oberkracher. gestern hat uns dann unser vermieter nahegelegt da wir noch nicht wirklich im haus drin sind wieder auszuziehen!!!! die begrüdung war folgende, ich habe mir erlaubt eine steckdose in der wand unter der spüle anzubringen um die spülmaschine endelich probelaufenlassen zu können. und ich habe dem sohn des vermieters einmal wiedersprochen. so nun kommt ihr... ich weiss nicht wo mir der kopf steht. es ist nur verständlich das bei so einer odyssee die nerven blank liegen und man doch irgendwann mal nicht mehr kann. ach noch etwas, er bot uns die januar und februarmiete kulanterweise "aussage des vermieters" zu erstatten und das müsste dann reichen damit wir wieder gehen.

gruss an alle mitleidenden mieter der republik



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 18.01.2011, 12:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Vermieter dreht am RAD

Ich weigere mich, diesen Text ohne Groß- Kleinschreibung und ohne sinnvolle Absätze zu lesen.

Auch habe ich keine Lust, Prosa zu lesen. Hier geht es um Mietrecht und nicht um einen Ausatzwettbewerb.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 18.01.2011, 13:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2011
Ort: Solingen
Beiträge: 2
aki1312 eine Nachricht über ICQ schicken aki1312 eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard AW: Vermieter dreht am RAD

hallo regenmacher,

es zwingt sie doch keiner diesen beitrag zu lesen. oder

LG
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 18.01.2011, 13:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Vermieter dreht am RAD

Nö, da haben Sie völlig Recht.

Aber Sie sind es doch, die auf solch einen hingeschmierten Aufsatz eine Antwort wünschen, oder?

Also sollten Sie Ihre Frage so stellen, dass man sie auch ohne Augenkrebs zu bekommen, lesen kann.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 18.01.2011, 20:42
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Vermieter dreht am RAD

Es wäre nett, wenn Sie Ihr Thema und Ihre Fragestellung strukturieren und konkretisieren würden.
Bitte erstellen Sie hierfür ein neues Thema in diesem Forum, damit dieses dann entfernt werden kann.

Denn wer Hilfe braucht, der sollte auch an das Wohlwolen der Helfenden denken. Spätestens wenn eine weitere Rückfrage zur Antwort des Helfenden hat, muss der sich wieder mit dem unstrukturierten Text "komplet" auseinandersetzen!


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:05 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Kündigung
Vermieter dreht am RAD