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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Vermieter droht mit Anwalt!!
Hallo,
Ich habe eine Frage, die mir sehr auf den Herzen liegt bzgl meiner Kündigung und deren Folgen. Also die Story lautet wir folgt: Ich habe normal meinen Mietvertrag innerhalb von 3 Monaten (also fristgerecht bis zum 30.11.12) gekündigt. Mein Vermieter sagte mir, dass er nur am 30.11 um 18 Uhr Zeit habe. Er kam also und ich wollte die Wohnung übergeben. Er sagte zu mir, das er ohne Licht (alle Lampen schon abgebaut) keine Abnahme tätigen könne. Trotz dessen fertigte er ein Übergabeprotokoll aus und notierte, dass er Fußböden, Wände etc nicht ausreichend sehen könne und das unter Vorbehalt machen würde. Konkrete Mängel wurden nicht aufgeführt. Ich unterzeichnete das Protokoll schließlich. Am nächsten Tag sah er die Wohnung bei Tageslicht. Allerdings war ich zu der Zeit nicht!!!!! anwesend. Er schrieb mir dann, dass die Wohnung total scheiße aussehen würde und er u.a. einen Maler in den nächsten Tagen beauftragen werde, der Korrekturen vornehmem wird. Die kosten werden von der Kaution zu zahlen sein. Da er mir nichts genaueres genannt hatte, bat ich um einen Termin, in dem er mir nochmals persönlich die Mängel, die ich mir nicht erklären konnte, schildern sollte. Damit auch ich einen Überblick von dem ganzen, was er bemängelt hat, habe. Seine Antwort darauf war, dass ich genug zeit gehabt hätte, um die Wohnung zu renovieren. zudem sei mein Mietvertrag zum 30.11.12 ausgelaufen und die Nachmieterin sei schon da. Er werde beweisfotos fertigen und wenn ich die Eskalation suchen würde, würde er seinen Anwalt einschalten. Mir geht es jetzt darum, dass mein Vermieter mir keinerlei Möglichkeiten geboten hat, um die Mängel selbst zu korrigieren. MUSS er mir derartiges nicht gewähren, bevor er eine Fachfirma beauftragt? Den Tag der Übergabe hat er ja selbst gewählt. =/ Außerdem kann ich mir vorstellen, das er meine komplette Kaution für die Korrekturen ausgeben will, die nicht notwendig sind. Deshalb wollte ich nochmals ein persönliches begehen der Mängel fordern. Da das Thema ganz Brandheiß ist und eilt!!!! , bitte ich euch schnell um ein paar feedbacks! MfG, Puschi |
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#2
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AW: Vermieter droht mit Anwalt!!
Bei der einer Beanstandung der Schönheitsreparaturen ist durch den Vermieter eine Nachfrist zu setzen.
Dies kann nur entfallen, wenn feststeht, dass der Mieter die erforderlichen Arbeiten nicht ausführen wird. Da der Vermieter die Beanstandungen nicht mit dem Mieter abgesprochen hat, werden die Kosten am Vermieter hängen bleiben. Gegen eine unrechtmäßige Verrechnung mit der Kaution kann der Mieter nur klagen. Hier beispielsweise mal nachlesen: http://www.anwaltonline.com/Recht/Sc...ren/index.html Geändert von Sange (03.12.2012 um 04:06 Uhr) |
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Stichworte |
auszug, kaution, kündigung, nachmieter, schönheitsreparatur, übergabe, übergabeprotokoll |
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