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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Dieses Thema habe ich hier gelesen.
Meine Vermieterin betritt auch während meiner Abwesenheit und ohne meines Wissens meine Wohnung um ihre Neugier zu befriedigen. Habe Bildmaterial darüber, weil ich meinen Verdacht bestätigt haben wollte. Ich habe eine WebCam installiert und überwache meine Wohnung während meiner Abwesenheit. Gestern habe ich mich beim Mieterbund angemeldet und dort auch bei einem Rechtsanwalt gleich ein Beratungsgespräch bekommen. Seine Auskunft: Ich kann nicht mit sofortiger Wirkung kündigen, kann nur ihr eine Abmahnung schicken und die Schlösser austauschen. Mein Einwand das ich im Internet gelesen habe, dass es Gerichtsurteile mit Aktenzeichen usw.gibt, dass man fristlos kündigen könne und auch den Vermieter wegen Hausfriedensbruch anzeigen könnte, stellte er als unwahr hin. Da hätte der gegnerische Anwalt wohl geschlafen oder es wären noch andere Gründe für die Kündigung dagewesen bzw. dieses Urteil wäre in irgend einem kleinen Gericht gefällt worden. Diese Auskunft war für mich natürlich sehr unbefriegegend. Nun lese ich hier das dies doch möglich ist und bin total verunsichert. Überlege, ob ich einen Rechtsanwalt für Mietrecht auf eigene Kosten aufsuchen soll um mich nochmals beraten zu lassen. Ich möchte auf keinen Fall etwas unternehmen ohne rechtlich abgesichert zu sein. Könnte mir hier bitte Jemand der wirklich über die rechtlichen Kenntnisse verfügt einen Rat geben. |
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#2
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#3
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Hallo Regenmacher...
vielen Dank für Deine Antwort. Dann werde ich mal eine Tür weiter gehen und dort mal nach Rat fragen. Schöne Osterfeiertage... |
#4
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Hallo,
Sie können auch die hier im Forum angebotene günstige Online Beratung für Mietrecht nutzen und sich ein kostenloses Angebot für die Beratung einholen: Kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine Mietrecht Online Beratung anfordern
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#5
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Danke für die Nachricht, habe ich auch schon gemacht, aber leider ist es nicht kostenlos.
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#6
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Nein, die Beratung durch einen Rechtsanwalt ist nie kostenlos - außer in Ausnahmefällen.
Diese Art der Onlineberatung ist in der Regel jedoch meist günstiger als eine anwaltliche Erstberatung vor Ort. Mietrecht Einfach
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#7
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Oh Entschuldigung, dann hab ich das falsch verstanden.
Ich werde es auf alle Fälle ausprobieren. Vielen Dank und schöne Ostertage. |
#8
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spar dir das geld für die online-beratung.....
und kauf ein neues türschloss. der vermieter/eigentümer darf nur dann in deine wohnung, wenn ein wichtiger grund vorliegt - wasserschaden, feuer, ect... ansonsten nur mit anmeldung beim mieter. tausch das schloss stillschweigegend aus - und kündige fristgemäß. damit gehste seeeehr viel ärger und unnötigen kosten aus dem weg. |
#9
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Hinweis: Sollte dieser Weg gewählt werden und das Türschloss wir ausgetauscht bitte folgendes beachten:
Das alte Türschloss ist neben den Schlüsseln aufzuheben und bei Auszug wieder einzusetzen!!! Mietrecht Einfach
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