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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Ich bin im September 2008 in meine bisherige Wohnung gezogen. Seit November 2009 mahne ich meinen Vermieter an mir die Nebenkostenabrechnung für 2008 vorzulegen. Ende Januar 2010 bekam ich eine total unübersichtliche Aufstellung aus der weder hervorging wieviel Wasser ich verbraucht hatte noch wieviel Strom.
Im Nachhinein erfuhr ich dann auch noch, daß die Außenwandlampe mit Bewegungsmelder auf meinen Stromzähler läuft. Mein Stromzähler ist weder geeicht noch registriert und ich zahle meinen Stromabschlag an meinen Vermieter. Aufgrund dieser Tatsachen habe ich die Nebenkosten ab Januar nicht mehr bezahlt, weil ich ja nicht weis wohin mein Geld verschwindet. Am 29.01.2010 bekam ich meine Kündigung für den 31.03.2010. Im Mietvertrag ist aber eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart. In meiner Speisekammer war letzten Winter die gesamte Wand vereist und dieses Jahr schimmelt sie obwohl ich ordnungsgemäß lüfte. Meine Vermieter sagen, ich lüfte nicht richtig aber im angebauten Nachbarhaus schimmeln auch 3 Wohnungen. Also kann da schon mal was vom Mauerwerk her nicht passen, weil es können ja schließlich nicht 4 Leute falsch lüften! Wie kann ich jetzt weiter verfahren? In unserer Stadt sind zur Zeit keine passenden Wohnungen frei. Bitte helft mir! |
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#2
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Hallo,
als Erstes sollte gesagt sein, dass eine Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2008 bei Nichtvorlage zum 31.12.2009 nicht geleistet werden muss. Die Nachzahlung ist verjährt. Sollte sich ein Guthaben ergeben haben, so verjährt dies erst nach 3 Jahren. Eine Kündigung muss immer begründet sein. Somit scheint mir die Kündigung des Vermieters ebenso nichtig und ich würde einen Widerspruch gegen die Kündigung empfehlen. Die Nebenkosten rate ich mit dem Verweis "unter Vorbehalt" zu zahlen und die Nebenkostenabrechnung einem Mieterverein zur Überprüfung vorzulegen. Ebenso sollte eine Mängelanzeige wegen des Schimmels gemacht werden, da dieser die Gesundheit gefährden kann. Sollte der Vermieter der Beseitigung innerhalb der vorgegebenen Frist nicht nachkommen, könnte sich für den Mieter sogar die Option der fristlosen Kündigung eröffnen. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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