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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Ich habe meine Wohnung gekündigt und einen Nachmieter. Auf meine Kündigungsschreiben (Einschreiben) wird nicht reagiert. Telefonnummer des Vermieters hab ich nicht und die Hausverwaltung auch nicht. Er ist nicht auffindbar. Alles ging per Einschreiben raus. Hab die sogar nochmal persönlich in seinen Briefkasten geschmissen und Kopie ans Auto gehangen. Er meldet sich nciht, obwohl das jetzt schon 5 Wochen her ist und mein Nachmieter wird ungeduldig, da er zum Ende des Monats einziehen will.
Was mache ich nun? An wen kann ich mich wenden? Danke vielmals im Voraus!!!!! |
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#2
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Für die Kündigung brauchen Sie kein okay des Vermieters, da ist nur wichtig, dass Sie den fristgerechten Zugang beweisen können. Für die Stellung des Nachmieters benötigen Sie aber die Genehmigung des Vermieters, die er aber ohne Angabe von Gründen verweigern kann, wenn nicht im Mietvertrag vereinbart.
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#3
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Hallo,
bei der Stellung eines Nachmieters ist immer die Zusage des Vermieters erforderlich. Wenn er nicht reagieren solte oder den Nachmieter nicht akzeptiert, dann gilt das Datum der ordnungsgemäßen Kündigung als Beendigung des Mietverhältnisses. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#4
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eine kündigung des wohnraumes ist eine einseitige willenserklärung, d.h. der erklärende (mieter) braucht keine anerkennung des empfängers (vermieter), damit sie rechtswirksam wird.
die kündigung muss bis zum 3. werktag eines monats beim vermieter eingegangen sein. ab dann beträgt die kündigungsfrist 3 monate, es sei denn der mietvertrag regelt etwas anderes, was sich aber nicht zu ungunsten des mieters auswirken darf. abweichen können hier nur verträge mit beiderseitigem kündigungsausschluss (max. 4 jahre). kann man den zugang beweisen (rückschein), hat man als mieter seine schuldigkeit getan und die frist beginnt zu laufen. ein vom mieter gestellter nachmieter kann vom vermieter anerkannt werden, muss aber nicht. schlimmstenfalls läuft der mietvertrag dann bis zum ende der kündigungsfrist. |
#5
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Damit dürfte mindestens die Frist um einen Monat verstrichen sein. Die sicherste Variante ist nach wie vor der Einwurf in den Briefkasten oder das Durchschieben unter die Tür, aber nicht persönlich, sondern durch eine Person des Vertrauens. Eine andere sichere Zustellung ist das Einwurfeinschreiben, weil hier der Postbote den Einwurf in den Briefkasten dokumentiert. |
#6
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Ja, das ist eine schwierige Situation, vor allem gilt es dann zu beweisen, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist, falls sich der Vermieter querstellt. Ist natürlich eine echt unangenehme Situation, wenn der Nachmieter schon in den Startlöchern steht und dessen Zukunft noch ungewiss ist, da der Vermieter sich zu der Angelegenheit noch nicht geäußert hat. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, kann eine Mietrechtsschutz-Versicherung sehr hilfreich sein. Wollen wir hoffen, dass du sie nicht brauchst und sich alles regelt. Vielleicht kannst du auch mal versuchen, ihn direkt persönlich zu kontaktieren, sprich ihn in seiner Wohnung aufsuchen, da könntest du dann auch erfahren, ob er möglicherweise verhindert (Urlaub, Krankenhausaufenthalt, etc.) war und daher die Kündigung nicht bekommen hat.
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