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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
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#1
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Vermieter verstorben
Mein Vermieter ist verstorben und das Mietobjekt geht jetzt an die Verwandschaft.Wohne seit 7Jahren in dem Haus.Keine Mietschulden,auch nicht den gringsten anderweitigen Ärger.Kann mir der Erbe des Mietobjekt aufgrund des Ablebens meines Vermieters fristlos kündigen?Und wie verhält es sich mit der Kündigungsfrist.
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#2
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AW: Vermieter verstorben
Hallo,
Käufer wie Erben treten in das Mietverhältnis ein. Das Leitmotto hier: "Kauf (Erbe) bricht nicht Miete!". Das bedeutet, dass der neue Eigentümer in die Rechte und Pflichten des alten Vermieter 1 zu 1 eintritt. Sie brauchen sich also keine Sorgen zu machen. Das Einzige wäre ggf. eine Kündigung wegen Eigenbedarf, aber diese würde bei Ihnen mit einer Frist über mehrere Monate laufen. Mietrecht Eifnach
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